Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 72

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Beiträge in das System eingezahlt hat, eine Verbesserung im Übergangsrecht erreicht wird.

Nachdem diese Verlängerung beschlossen wurde, hat die letzte Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung am 11. Jänner 2008 in Aussicht genommen, im Zusammenhang mit der Behandlung des von der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung be­schlossenen Berichtes über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsver­sicherung, den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Lang­zeitversicherungsregelung bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, zu verlän­gern.

Nun steht im Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode lapidar unter dem Titel Langzeitversichertenregelung, dass die derzeitige Langzeitversichertenrege­lung abrupt am 31. Dezember 2013 endet und die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2009 eine Neuregelung erarbeiten will, um dieses abrupte Ende zu vermeiden und durch eine leistbare Regelung zu ersetzen.

Die FPÖ hat sich immer für einen abschlagsfreien Pensionszugang nach 45 Arbeitsjah­ren eingesetzt. Es ist aber eine untragbare Situation, dass bei den Pensionen immer wieder und fortgesetzt mit Ausnahmeregelungen und Provisorien Politik gemacht wird. Die Arbeitnehmer wünschen sich Sicherheit. Sie müssen wissen, unter welchen finan­ziellen Bedingungen sie die Pension antreten können. Vor allem für Bezieher niederer und mittlerer Einkommen geht es um jeden Euro.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefris­tete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


12.09.56

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich freue mich, dass Sie jetzt anwesend sind und damit Ihre Wertschätzung nicht nur dem Parlament entgegenbringen, sondern Ihre Wertschät­zung auch für das Thema „Sicherung der Pensionen“ bezeugen.

Der vorliegende Regierungsentwurf ist eine von vielen Reparaturen, die absolut not­wendig sind, und ich möchte vorweg sagen, dass wir vom BZÖ natürlich diesem un­sere Zustimmung geben werden, denn damit wird die Ungerechtigkeit, die es zwischen Unfallrenten und anderen Pensionen gibt, behoben.

Es gibt aber aus der Sicht des BZÖ nach wie vor, was die Pensionen anbelangt, viele Ungereimtheiten: Umgereimtheiten im Steuersystem, Ungereimtheiten, was die Ein­malzahlungen betrifft, aber auch Ungereimtheiten, was bestimmte Gruppen betrifft. Ich möchte in diesem Zusammenhang vier Punkte anführen.

Erster Punkt: Wertsicherung der Pensionen. – Es wird im Regierungsprogramm über viele Seiten eine Absichtserklärung bezüglich der Wertsicherung der Pensionen abge-


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