können wir mit dieser Verbesserung, mit diesem Meilenstein sehr gut leben. Eine breite Spendenabsetzbarkeit zu fordern, ist gut und recht; Kosten und Nutzen müssen allerdings, so meine ich, vorher ganz genau abgewogen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Abschließend möchte ich dem Finanzminister für seinen Vorstoß und dem Koalitionspartner für seine Unterstützung danken. Ich glaube – und ich bin optimistisch –, wir werden beim Spenden-Gipfel eine vernünftige, für alle Beteiligten tragbare und finanzierbare Lösung finden, damit wir Österreicherinnen und Österreicher auch weiterhin den sehr schönen Titel tragen dürfen, Spenden-Weltmeister zu sein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
16.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.24
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch einige wenige Worte zu Tagesordnungspunkt 9 verlieren: Die Entwicklung am Wohnungsmarkt geht immer mehr weg von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen, sie geht von günstigen Wohnungen hin zu Eigentumswohnungen. Jedes zehnte Gebäude ist ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen in Geschoßwohnbauten; diese großen Geschoßwohnbauten gehören bereits zu 54 Prozent privaten Eigentümern. Dass man auf eine so große Menge von Bürgern in einem schnellen Bankenpaket vergessen kann! – Offensichtlich kann man es, wenn man es sehr schnell beschließt.
Natürlich begrüßen wir einerseits diese private Vorsorge. – Es ist nichts anderes, denn die Schaffung von Privateigentum gerade an Immobilien ist eine private Vorsorge. Es gibt aber auch zahlreiche Probleme, vor allen Dingen für junge Familien, die sich diese hohen Mieten oder diese hohen Ankaufspreise nicht mehr leisten können.
Nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt 10:
Haben Sie sich nicht schon einmal darüber geärgert – ich kenne das von vielen Bürgern –, dass ein Politiker im Fernsehen oder im Radio großartig sagt, ein Spendenvolumen wird vom Staat verdoppelt? – Das klingt sehr großzügig, das klingt sehr einfach (Abg. Bucher: Steuergeld!), aber letzten Endes kann er das nur deswegen machen, weil diese Spenden, die da mühsamst gesammelt werden, von den Steuerzahlern zuerst versteuert werden müssen.
Das heißt, sie werden im Wesentlichen zuerst einmal versteuert, im Idealfall mit 50 Prozent. Das heißt, auch wenn der Staat ein Spendenpaket großzügig verdoppelt, dann heißt es im einen Fall Ja, im anderen Fall Nein: Dort, wo ein Spitzenpolitiker eingeladen wird und es verdoppelt, dort wird es eben verdoppelt, und im anderen Fall nicht. Dadurch ist da eine gewisse Ungerechtigkeit geschaffen.
Diese Ungerechtigkeit besteht auch im Steuersystem an sich, denn Unternehmer können die Zuwendungen an karitative Vereine unter gewissen Voraussetzungen als steuerliche Aufwendungen absetzen. Wenn der Unternehmer erwähnt wird – und so weiter, dafür gibt es gewisse Voraussetzungen –, kann er es absetzen.
Wir Politiker haben es sogar in unserer Aufwandsentschädigung: Wenn es eine Spende im Wahlkreis ist, lassen wir es uns sogar vom Parlament ersetzen. Aber der private Bürger kann es nicht in seine Einkommensteuererklärung aufnehmen? – Unterstützen wir die Spendenwilligkeit unserer Staatsbürger (Abg. Großruck: Da beschimpft er sich selber!), und schaffen wir steuerliche Gerechtigkeit! Spenden müssen unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein. (Beifall bei der FPÖ.)
16.27
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite