Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 172

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mit Hausdurchsuchungen bei Achtzigjährigen geführt – wir in diesen Fällen erlebt ha­ben. Da haben wir uns alle gemeinsam dagegen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Und jetzt plötzlich, weil es um einen geht, dem man vielleicht auch eines auswischen will, sagt man: Na gut, da stimmen wir wieder mit den Linken mit – und leider auch mit der ÖVP, die anscheinend keine Neuwahlen provozieren will, weil es in diesem Koalitions­pakt so steht.

Ich sage jetzt wirklich jedem einzelnen Abgeordneten: Wenn man der Meinung ist, die Immunität soll weg, dann sagen wir es ganz offen und schaffen sie ab! Aber solange wir die Immunität hier haben, die jeden von uns schützt, bedenken Sie: Niemand weiß, was morgen, nächstes Jahr oder in zehn Jahren ist, ob nicht dann auch einmal einer von Ihnen oder von Ihnen oder von euch vor die Problematik gestellt wird, dass er un­gerechtfertigt strafrechtlich verfolgt wird. Für einen normalen Staatsbürger ist das auch unangenehm. Da wird das Gericht entsprechend entscheiden und in so einer unklaren Situation sicherlich einen Freispruch fällen. Aber bei einem Politiker ist alleine schon die Auslieferung eine für ihn persönlich schädigende Handlung. Und das ist anschei­nend auch der Zweck der ganzen Sache.

Das sollten Sie sich wirklich überlegen – jeder einzelne Abgeordnete –, ob Sie, wenn es nicht um den Kollegen Westenthaler geht, wenn es nicht um das BZÖ geht, sondern um einen von Ihren, dann auch so entschieden hätten. Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten nicht so entschieden, dann überlegen Sie sich, wie Sie jetzt in dieser Frage abstimmen! (Beifall beim BZÖ.)

17.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.38.55

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Scheibner, diese zuletzt gestellte Frage kann ich für meine Fraktion und für mich ganz klar beantworten: Natürlich hätten wir genauso entschieden, egal, wie der Name des betroffenen Abge­ordneten gewesen wäre. Ich plädiere dafür, dass Immunitätsfragen, weil sie auch be­sonders sensibel sind, weil sie in den Augen der Bevölkerung als Politikerprivileg gese­hen werden – auch das sollten wir nicht ganz vergessen! –, mit besonderer Sensibilität behandelt werden. (Abg. Mag. Stadler: Schaffen wir sie ab! – Abg. Ing. Westenthaler: Für alle!) Da muss eine klare und konsistente Linie sein, und die wurde auch in diesen zwei Fällen, um die es heute hier geht, eingehalten.

Ich möchte auch die Hoffnung des Herrn Kollegen Stadler ansprechen, der gemeint hat, er hofft auf die neue Justizministerin. Sollte deine Hoffnung darauf gerichtet sein, dass sie sachlich und unparteiisch ihr Amtsgeschäft führt, dann wird deine Hoffnung er­füllt werden. Sollte die Hoffnung dahin gehend sein, dass sie hier in Verfahren eingreift, dann kann ich deine Hoffnung nicht erfüllen, und das völlig zu Recht. Sie wird natürlich ihr Amt unparteiisch und sachlich ausführen. (Abg. Mag. Stadler: Da geht es um 188!)

Aber nun zu den beiden Immunitätsfällen. Ich glaube, dass es wichtig ist zu sagen, es geht in beiden Immunitätsfällen, sowohl bei Frau Kollegin Winter als auch bei Kollegem Westenthaler, immer um dieselbe Frage, nämlich um die Frage: Besteht ein Zusam­menhang mit der politischen Tätigkeit oder nicht? In beiden Fällen ist die Frage gleich zu beantworten, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, aber das wurde ja schon gesagt. Bei Frau Kollegin Winter geht es um den fehlenden zeitlichen Zusammen­hang – das ist, glaube ich, ausführlich genug erörtert worden –, bei Herrn Kollegem Westenthaler geht es darum, ob die vorgeworfene Tathandlung – und um die geht es


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