Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 266

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gesetz wurde 1986 beschlossen, aber die Akzeptanz, welche die Zivildiener heute ha­ben und die auch heute hier im Hohen Haus einhellig zum Ausdruck gebracht wurde, gab es nicht immer in diesem Ausmaß. Früher wurden sie belächelt, man hat aber sehr rasch erkannt, dass speziell diese jungen Menschen eine zentrale Aufgabe in der Ge­sellschaft übernehmen, und zwar im Dienst der Rettungsorganisationen, der Feuer­wehren, der Sozial- und der Pflegeeinrichtungen sowie karitativer Organisationen.

Die Dienste, welche diese jungen Männer dort leisten, stellen eine solide Stütze im So­zialbereich dar und sind zu einem unverzichtbaren Teil der Zivilgesellschaft geworden. Die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die ständig steigende Zahl der Tätigkeitsfelder zeigen den großen Wert und die Anerkennung ihrer Leistung für die Allgemeinheit. Die Rechtsträger dieser Einrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildiener angemessen verpflegt werden. Dieser Begriff „angemessen“ war schon einmal ein Punkt einer Diskussion von mehreren Jahren, wo in Folge der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass die 6 €, die damals pro Tag ausbezahlt wurden, deutlich zu wenig sind, und er gab eine Orientierungshilfe aus, wonach Zivildiener in Hinkunft 13,60 € als Verpflegungsgeld bekommen sollen, was jenem Betrag entspricht, den Wehrdienst Leistende erhalten.

Das Taggeld für Grundwehrdiener ist bereits mit 1. Jänner 2008 angehoben worden, für Zivildiener gab es jedoch diesbezüglich noch keine Regelung. Mit dieser großen Ungleichheit konfrontiert, war es Bundesrat Albrecht Konecny, dem es ein großes An­liegen war, dass es zu einer Änderung im Zivildienstgesetz kommt. Und dankenswer­terweise ist es auf Grund seiner Initiative garantiert, dass die Zivildiener früher als vor­gesehen zu einem höheren Verpflegungsgeld kommen.

Die jetzige Vorlage regelt, wie die Frau Ministerin bereits gesagt hat, einerseits die er­höhte Förderung des Bundes an die Rechtsträger und enthält andererseits die Bestim­mung, für jene Vereine, die keine Förderung erhalten, die an den Bund zu bezahlende Vergütung zu reduzieren, um die Mehrkosten für die Rechtsträger abzufedern.

Diese jungen Männer leisten großartige Arbeit. Dafür gebührt ihnen wirklich Dank. Dank alleine ist jedoch nicht genug. In diesem Sinne darf ich noch zusätzlich zu dem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag, den wir im Ausschuss gefasst ha­ben, Ihre Wortmeldung, Frau Bundesministerin, begrüßen, in welcher Sie noch einmal bekräftigt haben, dass Sie die Verordnung so rasch wie möglich oder sogar gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. Dafür möchte ich Ihnen im Vo­raus danken. Wir werden dieser Vorlage natürlich auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.26.22

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zuerst eine Klarstellung anbringen: Kollege Lausch hat in sei­ner ersten Rede – er ist leider jetzt nicht hier im Plenum – eine Unterscheidung vorge­nommen bei den Abgeordneten, die den Polizeiberuf ausüben, und zwar in brave, en­gagierte Polizisten, die bei der FPÖ zu finden sind, weil sie nur eine Dienstfreistellung in Anspruch nehmen, und in die anderen. Diese sind angeblich die faulen, weil sie eine Außerdienststellung und den Entfall der Bezüge in Anspruch nehmen.

Ich habe mir die Frage gestellt: Welche Motive hat ein Abgeordneter, eine solche Aus­sage zu tätigen? Ich habe folgende Ursachen beziehungsweise Motive gefunden: Ers­tens einmal sind wir beide bei der Nationalratswahl 2008 Spitzenkandidaten vom Re-


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