Soweit mir jetzt bekannt ist, wird ein wichtiger Bestandteil dieses neuen Kurzarbeitszeitmodells sein, dass man vor allem in die Qualifizierung für die Zeit, in der Menschen kürzer arbeiten sollen oder müssen, investiert. Ich glaube, auch das ist ganz wichtig, denn wenn man sich anschaut, welche Menschen am meisten von Arbeitslosigkeit betroffen sind ... (Abg. Öllinger: Alles gut! Aber es werden mehr Arbeitslose!)
Am meisten sind wirklich jene Menschen betroffen, die am wenigsten Ausbildung haben. Ich glaube, da ist es wichtig, dass man diese Zeit, die man in Kurzarbeit verharren muss, dazu nutzt, dass man sich aufqualifiziert, dass man sich weiterqualifiziert, sodass man in Zukunft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, den wir bei dieser ganzen Diskussion auch mitdiskutieren sollen.
Um noch einen Schritt weiter vorn anzusetzen, wird es auch in Zukunft wichtig sein, über eine vernünftige Lohnpolitik zu sprechen, weil es ja wichtig ist, dass Menschen verdienen, dass Menschen, die arbeiten, nicht in die Armutsfalle abdriften. Wir alle wissen, dass es viel zu viele so genannte Working Poor gibt.
Auch in diese Richtung werden wir gemeinsam alle Anstrengungen richten müssen, damit Menschen, wenn sie arbeiten, genug verdienen und dann, wenn sie in die Arbeitslosigkeit kommen – aus welchem Grund auch immer –, nicht in die Armutsfalle abrutschen.
Ich glaube, da sind wir alle gefordert. Die Menschen erwarten das von uns, und ich denke, sie erwarten es zu Recht. Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Ich auch!)
21.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Steibl zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.46
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Öllinger, bei aller Wertschätzung, aber in der Begründung zu Ihrem Antrag könnte man aus meiner Sicht eine Formulierung schon sehr negativ verstehen, und zwar dort, wo Sie sagen:
„Das Arbeitslosenversicherungsrecht enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen, deren einziges Ziel es offenkundig ist, die Höhe der Bezüge lohnarbeitsloser Menschen möglichst niedrig zu halten.“ – Zitatende. (Abg. Öllinger: Ja!)
Ich denke, die gesetzlichen Maßnahmen für arbeitslose Österreicher und Österreicherinnen haben das Ziel (Abg. Kickl: Sie können ja heute den Gegenbeweis antreten!), zu unterstützen und in einer Notsituation zu helfen, und das tun sie auch. (Abg. Öllinger: Nur bedingt!) Also: ein klares Nein zu Ihrer Aussage im Antrag! Das Ziel – beziehungsweise auch das Ziel dieser Bundesregierung – ist es, zu schauen und Maßnahmen zu setzen, auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine Beschäftigungsaufnahme zu forcieren. (Abg. Öllinger: Ja, die Botschaft höre ich wohl!)
Natürlich gibt es ein Verbesserungspotenzial, das ist schon klar. Aber ich denke auch, dass Sie mir darin zustimmen müssen, dass gerade das jetzige Regierungsprogramm sehr, sehr viele Maßnahmen setzt, um diesen Punkt aufzuarbeiten und Menschen in einer Notsituationen auch in diesen Krisenzeiten aufzufangen. (Abg. Öllinger: Für die Arbeitslosen nicht!) Ich denke auch, ganz besonders ist es da vor allem noch einmal der Punkt, zu schauen, dass man wieder in den Arbeitsprozess zurückkommt, das heißt: die effiziente Vermittlung, die rasche Reintegration in den Arbeitsmarkt (Abg. Öllinger: ... einen Job geben!) und auch Maßnahmen zur Hebung des Qualifizierungsniveaus, sprich auch die Weiterbildung, um den Betroffenen Arbeitsmarktchancen zu bieten.
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