Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 292

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Und wenn jetzt drinsteht: massiven, „erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“, so hat das natürlich auch die Konsequenz: mit dem Ziel, sich zu bereichern. Und daher ist diese Bestimmung, glaube ich, dahin zu schärfen, dass man sagt, da geht es letzt­lich immer darum, Vermögensvorteile – wodurch auch immer – zu bekommen. Das ist der Inbegriff dieser Bestimmung, und dadurch setzt sie sich auch ab von der terroristi­schen Straftat.

Das sollten wir, meine ich, in einer unaufgeregten und von diesem Einzelfall abgesetz­ten Diskussion einmal durchgehen und schauen, ob wir diese Weite der Auslegung hier wirklich haben wollen oder ob das nicht dazu führt, dass die Bestimmung wo ange­wendet wird, wo sie nicht angewendet werden sollte. Genauso gut kann man nämlich sagen, das trifft auf Greenpeace zu oder sonst irgendwelche Gruppen, die Walfang verhindern. Es kann überall dort der Fall sein, wo man sagt, es gibt gewisse Wertmaß­stäbe, die sich die Gesellschaft angelegt hat – bei Tieren zum Beispiel, indem man sagt, ein Tier ist keine Sache, es soll nicht gequält werden und so weiter.

Wenn jetzt beispielsweise eine Situation entsteht, wo ich angesichts von Massentier­haltung weiß, da herrschen nicht adäquate Zustände – oder irgendetwas anderes meinetwegen, damit man nicht dieses Thema nimmt –, und das wird nicht sofort abge­stellt, weil die Polizei nicht einschreitet, dann gibt es, glaube ich, in jedem von uns, der weiß, was dort stattfindet, natürlich die Überlegung: Wie kann ich diesen grauenvollen, qualvollen Zustand – weil das ja Lebewesen sind – beenden?

Und wenn das eben nicht dazu führt, dass der Staat dazu beiträgt – was eigentlich sei­ne Aufgabe wäre –, dann kommt es zu sogenannten Selbsthilfen – unter Anführungs­zeichen –, die natürlich übertrieben und auch strafbar sein können, keine Frage. Aber der Umstand, dass man jene Menschen, die sich mehr oder weniger zusammenschlie­ßen, als kriminelle Organisation subsumiert, ist einfach nicht adäquat.

Daher mein Appell, dass wir uns im Rahmen der Diskussion mit den einzelnen Beispie­len auseinandersetzen und dann anhand der einzelnen Beispiele für uns beschließen, ob wir das wirklich so haben wollen.

Ich glaube, die Emotionen sind sehr hochgegangen, und sie sind kein guter Begleiter für eine derartige Diskussion. Sachlichkeit ist angesagt! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Gaßner: Bravo!)

23.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.01.16

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Natürlich stehen wir für eine sachliche Diskussion auch die­ses Paragraphen und des Antrages der Grünen zur Verfügung, so wie in vielen ande­ren Bereichen auch. Wofür wir aber nicht zur Verfügung stehen: dass wir kriminelle Or­ganisationen danach unterscheiden oder differenzieren, ob sie uns von ihrer Zielset­zung her passen oder nicht. Ich glaube, es soll hier um jegliche Organisation gehen, die es darauf anlegt, kriminelle Handlungen organisiert zu begehen, und zwar im gro­ßen Stil, egal, ob sie jetzt vermögensrechtliche Zielsetzungen im Auge hat oder ob sie eben durch kriminelle Handlungen massiven Einfluss auf Politik und Wirtschaft nehmen möchte. Beides sollte weiterhin natürlich auch pönalisiert sein – und nicht in einem Fall straffrei sein, weil die Ziele vielleicht manchen von uns als nachvollziehbar erscheinen, und in anderen Fällen eben nicht.

Das ist die Problematik der Diskussion, fernab von jeglicher Emotion. Es kann nicht an­gehen, dass man sagt: Weil uns das Ziel nahesteht, weil uns eine Gruppe politisch na-


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