Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 293

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hesteht, soll sie nicht bestraft, nicht verfolgt werden; eine andere, bei der das nicht der Fall ist, soll hingegen strafrechtlich verfolgt werden. – Strafbare Handlungen sollen ab­gestellt werden, sollen auch entsprechend verfolgt werden.

In der Diskussion wird es dann immer so verharmlosend dargestellt, Herr Kollege Steinhauser, indem gesagt wird, das ist ja „nur ziviler Ungehorsam“. – Das klingt natür­lich sehr harmlos, denn Ungehorsam ist eher etwas Passives. Aber einzubrechen in Häuser, dort Sachbeschädigungen zu begehen, Menschen zu bedrohen, das ist kein Ungehorsam, sondern das ist aktive Kriminalität – und diese soll auch weiterhin ver­folgt und bestraft werden.

Wir stehen natürlich einer Diskussion all dieser Argumente offen gegenüber, aber ich wollte auch klar sagen, was mit uns nicht zu machen ist, nämlich strafbare Handlun­gen zu verharmlosen und sozusagen einer Strafverfolgung zu entziehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.03.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Bei dem hier vorliegenden Antrag handelt es sich eindeutig um Anlassgesetzgebung, denn eine missbräuchliche Anwendung dieser Gesetzesstelle hat es eben, wie auch der An­tragsteller hier bekannt gegeben hat, nur ein Mal gegeben.

Es wurden zehn Tierschützer – und Tierschützer zu sein ist für sich allein ja nichts Eh­renrühriges, im Gegenteil, es ist etwas sehr Positives – wegen eines Verdachtes, eines konkreten Verdachtes, bei kriminellen Handlungen, die 600 000 € Schaden verursacht haben, dabei gewesen zu sein, in Untersuchungshaft genommen, und es wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Es hat ein unabhängiger Untersuchungsrichter die Untersuchungshaft verhängt, und es wurde dieser Beschluss sogar in der Instanz durch das Oberlandesgericht bei einem Drei-Richter-Senat geprüft – wie in sehr vielen bedauerlichen Fällen, wo auch manchmal unter Umständen jemand zu Unrecht in Un­tersuchungshaft genommen wird. Im konkreten Fall weiß ich es nicht. Ich weiß nicht: Wird es eine Anklage geben, ja oder nein? – Es betrifft mich auch hier nicht, weil ich in diesen Fall auch gar nicht involviert bin.

Tatsache ist aber, dass es auch bei anderen Delikten, zum Beispiel bei Mord, bereits Menschen gegeben hat, die ungerechtfertigt verdächtigt wurden, in Untersuchungshaft gesessen sind, enthaftet wurden – aber deswegen sagt man auch nicht: Jetzt schaffen wir den § 75, betreffend Mord, deshalb ab, denn es kann hier ja ein Rechtsirrtum pas­sieren oder jemand in einen ungerechtfertigten Verdacht geraten.

Die Antragsteller meinen hier, dass aus dieser Bestimmung des § 278a StGB dieser „erhebliche Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“ durch Straftaten herausgenommen wer­den soll. In der Begründung wird angeführt: Weil politisch anders Denkende auf dieser Grundlage ganz bequem in irgendeiner Form verfolgt werden können; noch dazu in diesen Vereinigungen oder Personengruppen, die eben diesen zivilen Ungehorsam pflegen, wie es bereits mein Vorredner angeschnitten hat.

Nun, mich wundert es eigentlich, dass sich die Grünen gerade hier als Hüter der De­mokratie, der Grundrechte und Ähnliches aufspielen, denn ich kenne andere Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, gerade hier in diesem Haus, wo die Vorverurteilung von Personen, die sich bis jetzt nichts, vor allem auch nichts Strafbares zuschulden kom­men haben lassen, gang und gäbe ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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