Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 27

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Im Regierungsprogramm ist die Rede davon, dass das ORF-Gesetz im Lichte der Er­gebnisse des derzeit laufenden Beihilfeverfahrens anzupassen ist und gegebenenfalls die Intensivierung der behördlichen Aufsicht über den ORF zu prüfen ist.

Herr Bundeskanzler! Wann wird die Bundesregierung eine Novelle des ORF-Gesetzes vorlegen, um unter anderem das Ergebnis des EU-Verfahrens umzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die Ergebnisse des Verfahrens auf Ebene der Europäischen Union liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Es ist zugesagt, dass sie im April/Mai vorhanden sein werden, um dann auf Basis dieser Ergebnisse ebenfalls über die Organisation diskutieren zu können.

Ich glaube aber, dass die Vorgaben oder Vorschriften oder Wünsche oder Anregungen der Europäischen Union nur ein Teil einer Organisationsdiskussion sein können. Der andere Teil einer Organisationsdiskussion muss sein, wie ein Unternehmen so geführt werden kann, auch von den Gremien so effizient geführt werden kann, auch die Be­denken des Rechnungshofes so ernsthaft eingearbeitet werden können, dass das, was die Mehrheit dieses Hohen Hauses will, nämlich den ORF als eigenständige Institution zu erhalten, auch wirtschaftlich gewährleistet ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön, Herr Bundeskanzler.

Wir gelangen zur Anfrage 6/M, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Korun an den Herrn Bundeskanzler. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Ihr Vor­gänger, Bundeskanzler Gusenbauer, hat den Umgang mit der Familie Zogaj wortwört­lich als „grauslich“ bezeichnet. Sie haben am 13. Jänner gemeinsam mit Ihrem Vize­kanzler gesagt, Sie stellen sich zu hundert Prozent hinter die Position der Innenminis­terin, die unter anderem lautet, dass 8- beziehungsweise 9-jährige Kinder, die in den letzten 14 Monaten ihre Mutter nicht sehen durften, noch einmal abgeschoben werden.

Deshalb frage ich Sie, Herr Bundeskanzler:

6/M

„Entspricht die unerbittliche und kompromisslose Haltung der Innenministerin im Fall von Familie Zogaj dem Regierungsstandpunkt zum Bleiberecht für integrierte Fami­lien?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Die Frau Innenministerin hat in dieser Regierungs­sitzung, die Sie ansprechen, über den Stand des Verfahrens berichtet. Ich betone, es ist eine behördliche Entscheidung zu treffen, aber keine politische oder gar parteipoli­tische Entscheidung.

Die Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu setzen und im Falle eines Blei­berechts – da hat ja der Verfassungsgerichtshof gesagt, dass hier etwas Neues vorzu­legen ist – auch entsprechende Änderungen vorzulegen.

Sie wissen, dass die Innenministerin einen derartigen Vorschlag versandt hat und die Stellungnahmen dazu eingetroffen sind, manche davon kritisch, manche zustimmend. Es geht jetzt darum, auch heute beim Treffen der Landeshauptleute, diese Ausnahmen und diese Neufassung für ein Bleiberecht zu definieren.

Es ist aber undenkbar – und es ist jedem persönlich unbenommen, wie er selbst etwas emotional sieht –, dass wir im Parlament und dann in der Regierung etwas festlegen –


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