Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 28

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und ich beziehe das jetzt schon ein –, auch in Zukunft Ausnahmen für ein Bleiberecht festlegen, aber dann, wenn jemand weder in die Regel noch in die Ausnahme fällt, zu sagen, es ist trotzdem anders. Das würde die Glaubwürdigkeit und Sinnhaftigkeit von Regel und Ausnahme in Frage stellen – außerdem die Gleichheit. Es muss nämlich jeder die Chance haben, entweder in die Regel oder in die Ausnahme zu fallen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Korun, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Bundeskanzler, danke für Ihre Antwort. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die jetzige Regelung des humanitären Blei­berechts es auch vorsehen würde und könnte, dass die Familie Zogaj ein Bleiberecht bekommt, aber auch das verweigert Ihre Innenministerin.

Meine Zusatzfrage: Sie haben gesagt, keine Regierung wird je eine Regelung verein­baren, die nicht im Einklang mit dem Rechtsstaat ist. Der von Ihnen genannte Gesetz­entwurf der Innenministerin sieht unter anderem vor, dass Landeshauptleute einen Bleiberechtsbeirat einrichten können oder auch nicht – wenn sie nicht wollen –, dass sie nicht gebunden sind an die Empfehlungen, die dieser Beirat, falls er überhaupt ein­gerichtet wird, ausspricht, und dass die Leute, die vom Bleiberecht betroffen sind, aber trotzdem einen Gönner zu finden haben, der für fünf Jahre für sämtliche Kosten auf­kommt.

Wie erklären Sie sich, dass das Grundrecht auf Familienleben mit so einem Entwurf eigentlich mit Füßen getreten wird, wenn die Personen keinen Gönner finden oder kein Bleiberechtsbeirat von einem Landeshauptmann, wie beispielsweise in Kärnten ange­kündigt, eingerichtet wird? (Abg. Mag. Stadler: Familienzusammenführung im Kosovo! Der Kosovo ist frei!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Abgeordnete, die Entscheidung darüber, ob jemand, der einen Antrag stellt, als Einzelfall in eine Regelung fällt oder nicht, ist keine parteipolitische Beurteilung, es ist eine Frage der behördlichen Entscheidung, und darauf hat die Innenministerin verwiesen.

Dass mehr als hundert Anträge in diesem Fall, aber auch in anderen Fällen eine Zahl von Anträgen gestellt wurden, über welche die Behörde zu befinden hat, welche Ent­scheidung zu treffen ist, ob jemand in die Regelung hineinfällt oder nicht, ist eine ande­re Frage.

Es steht jedem frei, auch behördliche Entscheidungen richtig oder falsch zu finden. Tatsache ist, es handelt sich um behördliche Entscheidungen, die zur Kenntnis zu neh­men sind. Darauf hat die Innenministerin, wie ich meine, zu Recht hingewiesen.

Die Frage, ob es ein Bleiberecht mit Ausnahmen gibt, in die die Landeshauptleute ein­bezogen werden, und in welcher Form, hat eine sehr kontroversielle Diskussion aus­gelöst. Dass die Landeshauptleute zu hören sind, ist bekannt. Aber die Frage, welche Integration und welche Integrationsstufe erreicht ist, ob sie stärker einzubeziehen sind, wird heute bei den Landeshauptleuten mit den betroffenen Landeshauptleuten, von denen sich einige sehr kritisch zu Wort gemeldet haben, auszudiskutieren sein. Es gab jedenfalls das Bemühen, jene Länder einzubeziehen, die auch in der Vergangenheit – ich darf nur kurz an Oberösterreich erinnern – Beschlüsse gefasst haben, welche Mei­nung sie vertreten, und die auch im Verfahren schon bisher eine Rolle gespielt haben. Also so abwegig scheint mir die Idee der Innenministerin nicht zu sein, diese auch einzubeziehen.

 


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