Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dänemark und Schweden haben Werbeverbote bei Kindern unter 12 Jahre. Auch in Großbritannien und Belgien gibt es einen höheren Schutz für Kinder bezüglich TV-Werbungen zwischen oder während Kindersendungen.

Die strengeren Kinderschutzregelungen von Dänemark, Schweden, Großbritannien und Belgien sollten als Vorbild genommen werden. Demzufolge sollte die alte Rege­lung, dass Kindersendungen, die einen programmierten Zeitraum von 45 Minuten ha­ben, durch Werbung oder Teleshopping nur einmal unterbrochen werden dürfen, wenn die Gesamtdauer der Sendung nach dem Spielplan mehr als 45 Minuten beträgt, daher eher verschärft werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.16.43

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bei dieser Änderung des Privatfernsehgesetzes handelt es sich um die Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die an die Stelle der Fernsehrichtlinie getreten ist. Gerade diese Richtlinie enthält eine Menge von Liberalisierungen, die im Bereich der Fernsehwerbung und auch des Tele­shoppings Geltung haben werden.

Die vorgezogene Anpassung an diese Richtlinie haben wir deswegen jetzt schon auf der Tagesordnung, weil eine weitergehende Anpassung an diese Richtlinie noch folgen wird müssen, um den Standort Österreich im internationalen Vergleich abzusichern, und weil das ein relativ kleiner Standort ist und wir natürlich, wenn wir diese Liberalisie­rung jetzt vorziehen, schneller in den Genuss dieser Liberalisierungsrichtlinien kommen und damit wettbewerbsfähiger sind und auch diesen Standort Österreich für internatio­nale Betreiber besser halten können.

Wir haben in dieser Richtlinie neue Unterbrechungsmöglichkeiten, sie soll letztendlich eine Erleichterung zur Finanzierung des dualen Systems bringen und stellt natürlich auch ein Bekenntnis zum dualen System dar.

Diese Möglichkeit, Kindersendungen nach 30 Minuten zu unterbrechen, gibt es ja jetzt auch schon, und ich halte diesen freiwilligen Appell für durchaus zielführend, denn diese Möglichkeit ist auch jetzt nicht bis zum Exzess ausgenutzt worden, sondern die Beschränkung wurde letztendlich bis jetzt auch eingehalten, obwohl es anders möglich gewesen wäre.

Es ist nur jetzt etwas anders, dass man sagt, man kann sich innerhalb der 30 Minuten aussuchen, wann man das macht, aber dauern muss es trotzdem jetzt auch schon über 30 Minuten, damit eine Unterbrechung möglich ist. Das heißt also, man hat jetzt schon auch berücksichtigt, dass das möglich war. Ich glaube, dass dieser freiwillige Appell auch weiterhin dahin gehend ausgelegt wird, weil er ja auch jetzt schon so gehandhabt wurde. Viel hat sich nämlich da wirklich nicht geändert in diesem Zusam­menhang.

Ich halte es aber für richtig, dass man diese Unterbrechungen zulässt. Ich halte es auch für richtig, dass man eine Beschränkung dahin gehend hat, dass man den Zu­sammenhang nicht beeinträchtigen soll und dass man auch die Art und Dauer der Sen­dung berücksichtigt, wann man diese Werbeeinschaltungen macht, also nicht willkür­lich, sondern es soll schon auch noch einen Zusammenhang geben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite