Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 78

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Ich halte es auch für richtig, dass dieser Tagesprozentsatz von 20 Prozent aufgehoben wurde, und ich glaube, dass diese Maßnahmen dazu dienen können, das duale Sys­tem zu stärken und letztendlich auch eine Vielfalt an Medienberichterstattung zu er­möglichen.

Wir werden daher dieser Regelung zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. – Bitte, Herr Kollege. (Abg. Großruck  in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Petzner –: Jetzt sag es uns hinein!)

 


12.20.20

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Guten Morgen, nach diesen zwei eher langwei­ligen Redebeiträgen! (Beifall beim BZÖ.) – Sehr geehrter Herr Präsident! Herr „Bun­deskanzler“ Ostermayer! Meine Damen und Herren! Es ist heute hier vom Kinder­schutz gesprochen worden, es sind auch Abänderungsanträge eingebracht worden, und es gibt weiters einen gemeinsamen Antrag, dem sich das BZÖ angeschlossen hat, einen Entschließungsantrag, der überhaupt einen freiwilligen Verzicht von den Privat­fernseh- und Privatradiobetreibern fordert.

Es ist grundsätzlich richtig: Der Kinderschutz ist wichtig und ist auch dem BZÖ ein An­liegen. Aber es ist das große Problem bei dieser vorliegenden Änderung des Privat­fernsehgesetzes, dass die Frage der Kontrolle unklar ist. Das heißt, ich kann strenge Bestimmungen machen, ich kann diese ganz streng machen, ich kann es überhaupt verbieten, was den Kinderschutz betrifft und die Werbung in Kindersendungen betrifft, die Frage ist immer: Wer kontrolliert es?

Es wird nicht kontrolliert, die Kontrolle ist nicht geregelt! Damit ist auch nicht sicherge­stellt, ob das, was hier von den Parteien heute beschlossen wird – mit Ausnahme des BZÖ –, auch eingehalten wird. (Beifall beim BZÖ.) Das heißt, es hilft der beste Kinder­schutz nichts, wenn er nicht kontrolliert wird. – So viel dazu.

Grundsätzlich sind wir natürlich der Auffassung, dass eine Ausweitung der Werbezei­ten richtig ist, weil dies den Wettbewerb fördert und stärkt und weil es vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, mit denen ja auch die Werbebranche zu kämpfen hat, wichtig ist, dieser auch die Möglichkeit zu geben, durch eine Ausweitung entsprechend gegenzusteuern.

Ich bin aber persönlich der Meinung – und damit komme ich zum ORF –, dass man auch dem ORF in dieser Phase helfen muss. Man darf den ORF nicht nur kritisieren. Es gibt hier sehr viel Reformbedarf, das ist richtig, auch personellen Reformbedarf. Wir sind von Alexander Wrabetz enttäuscht, das sagen wir ganz offen; hier gehört die Füh­rung ausgewechselt! (Beifall beim BZÖ.)

Aber, meine Damen und Herren, man muss dem ORF auch helfen. Es reicht nicht, allein Herrn Wrabetz auszutauschen, sondern man muss dem ORF, und hier vor allem den Landesstudios, auch helfen. Die Landesstudios haben massiv damit zu kämpfen, dass die strengen Werbebestimmungen, die den Landesstudios auferlegt wurden, da­zu führen, dass die Landesstudios vor dem finanziellen Kollaps stehen. Ich bin hier der Meinung, dass wir eine Diskussion darüber beginnen sollten, ob wir nicht die Werbe­bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Bereich, und zwar ausschließlich und nur im Bereich der Landesstudios, wieder lockern sollten, um für die Landesstudios das finanzielle Überleben sicherstellen zu können. (Beifall beim BZÖ.) – Das ist der eine Teil.

Der andere Teil ist, dass man sich die Frage stellen muss: Wie geht es mit dem ORF insgesamt weiter? – Wir haben ja vorgeschlagen, dass wir eine unabhängige Reform-


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