Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 79

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kommission von nationalen und internationalen Experten einsetzen, die sich einmal den ORF wirklich anschauen, ihn auf Herz und Nieren prüfen und dann wirklich die Weichen stellen, die notwendig sind. Alles, was bisher gemacht wurde, sind doch Larifari-Maßnahmen!

Dem ORF geht es heute nicht besser, sondern schlechter; die „weißen Elefanten“ sind nicht weniger, sondern mehr geworden; die Kosten sind nicht weniger, sondern mehr geworden; und vor allem ist auch das Programm nicht besser, sondern schlechter ge­worden. (Beifall beim BZÖ.)

Ich denke da etwa an das Beispiel der britischen BBC, die es sehr gut hinbekommen hat, eine unabhängige Reformkommission einzusetzen, die genau diese Bereiche an­geht und für genau diese Bereiche Lösungsvorschläge macht, sodass wir dann eine Führung einsetzen, die willens und vor allem auch fähig ist, diese Reformvorschläge umzusetzen. Dann können wir den öffentlich-rechtlichen Bereich erhalten und sichern, was ich im Sinne der Mediendemokratie für ganz, ganz wichtig halte. Ich halte einen öffentlich-rechtlichen Sender, einen starken öffentlichen Rundfunk für eine wichtige Grundvoraussetzung in einer Mediendemokratie, im Sinne der Menschen, aber auch im Sinne des ORF. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


12.25.10

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Diese Umsetzung der EU-Richtlinie Mediendienste ist, glaube ich, ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des dualen Rundfunks. Natürlich bringt dies auch ein paar Korrekturen im Bereich Werbung/Unterbrecherwerbung mit sich.

Ich denke, dass der Antrag, der vorhin eingebracht wurde, dieser Richtlinie nicht wirk­lich entsprechen würde. Deswegen halte ich den Entschließungsantrag, der nachher vom Kollegen Brosz eingebracht werden wird, für notwendig und für den richtigen Weg. Dass wir an die Privatfernsehanstalten herantreten und dass vom zuständigen Ministe­rium versucht werden soll, eine freiwillige Vereinbarung über Beschränkungen in die­sem Bereich zustande zu bringen, halte ich für absolut richtig. Aber Fakt ist, dass wir diese Dinge auf ein Minimum beschränken sollten. Vor allem bei Kindersendungen ist dies natürlich völlig angebracht, keine Frage.

Generell ist es in der Medienpolitik eine besondere Aufgabe für uns, dass wir mit unse­ren Maßnahmen, unseren gesetzlichen Maßnahmen versuchen sollten, eine pluralis­tische, vielfältige Medienlandschaft zu erhalten und dafür die entsprechenden Rahmen­bedingungen zu schaffen. Ich denke, es wird auch eine zweite Etappe der Umsetzung der Richtlinie notwendig sein, um nämlich in der Frage des Product Placements Nach­besserungen vorzunehmen. Da werden wir schon aus diesem Grund auch ins ORF-Gesetz hineingehen müssen.

Damit auch ein Wort zum ORF: Nicht nur deswegen, denke ich, wird es notwendig sein, das ORF-Gesetz da oder dort zu adaptieren, wenngleich ich durchaus feststelle – damals sicher noch nicht persönlich als Mediensprecher in unserer Partei zuständig –, dass das Mediengesetz beziehungsweise das ORF-Gesetz an sich ein in der Struktur gutes Gesetz ist. Aber die Erfahrungen der letzten Jahre in der Anwendung haben ein­fach gezeigt, dass es durchaus ein paar Bereiche gibt, in denen Korrekturbedarf be­steht. Das betrifft die Größe der Organe und verschiedene andere Bereiche mehr, aber ... (Abg. Bucher: Die jetzt schwarz besetzt sind!)

Na ja, die Besetzungen, Kollege Bucher, sind dann natürlich Sache der einzelnen Gre­mien. Das heißt, wenn jetzt Einzelne aus der Politik gleich auf der zweiten und dritten


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