Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 87

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bau hat, dann mittendrin für ein paar Minuten unterbrochen wird und dort irgendwelche Werbung für Kinderspielzeug gemacht wird.

Herr Kollege Cap hat im Ausschuss ja auch noch den Aspekt der Eltern mit einge­bracht, dass man dann beim nächsten Familienausflug gleich beim Spielwarengeschäft vorbeigehen und das dann kaufen muss, weil es dann eben einen entsprechenden Druck seitens der jungen Generation gibt; das aber nur nebenbei bemerkt. Ich meine jedenfalls, aus pädagogischen Gründen ist das ganz einfach abzulehnen. Ich verstehe wirklich nicht, warum man einer derartigen Richtlinie auch auf EU-Ebene zustimmen kann. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Deshalb auch die Frage, warum Österreich da sozusagen Musterschüler sein soll. In Bezug auf Unterbrecherwerbungen gibt es ja Beschränkungen für die Privatfernsehan­stalten. Diese Unterbrecherwerbungen sind nicht angenehm – da gebe ich dem Kolle­gen Brosz recht –, aber klar ist, dass das für die privaten Fernsehanstalten notwendig ist, weil sie eben so entsprechende Mehreinnahmen für ihren Betrieb erzielen können.

Herr Staatssekretär Ostermayer, wir haben darüber im Ausschuss diskutiert, haben da­zu jedoch keine Antwort bekommen. Daher noch einmal: Das gilt ja für die österreichi­schen Fernsehanstalten. Und mit dieser Beschränkung – zwölf Minuten in der Stunde – wird man leben können, jedoch meine ich, dass es mehr als nur ein subjektiver Ein­druck ist, dass jene Fernsehanstalten, die von anderen Ländern nach Österreich her­einstrahlen, ganz andere Richtlinien haben als diese zwölf Minuten Werbung in der Stunde, denn da hat man eher den Eindruck, dass die Werbung schon fast länger dauert als der Film. Okay, das ist subjektiv; aber auch objektiv werden diese zwölf Mi­nuten sicherlich übertroffen.

Wenn dann diese private Fernsehanstalten aus dem Ausland auch noch österreichi­sche Werbefenster haben, dann werden doch diese Bestimmungen, die wir heute hier beschließen, geradezu ad absurdum geführt, zumindest für das heurige Jahr, denn die Deutschen werden das, wie ich gehört habe, erst später ratifizieren. – Auch das also ein Argument gegen die Beschlussfassung dieser Richtlinie zu diesem Zeitpunkt. (Bei­fall beim BZÖ.)

Letzter Punkt: Der ORF darf ja als öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt und Rundfunk­anstalt keine Unterbrecherwerbung machen. Und das sollte, glaube ich, ein Konsens sein und auch bleiben, dass die Konsumentinnen und Konsumenten, die mit Gebühren für den Erhalt dieser Fernsehanstalt aufzukommen haben, dann wenigstens nicht mit dieser Unterbrecherwerbung belästigt werden. Das sollte durchaus auch als Argument des ORF zur Eigenwerbung eingesetzt werden; das wird ja viel zu wenig ins Treffen geführt. Das kann doch auch in Zukunft das Argument sein, sich einen Film beim ORF anzuschauen – oder, was Deutschland betrifft, ARD und ZDF –, denn da braucht man eben zum Anschauen eines Films nur zwei Drittel der Zeit aufzuwenden, die dafür bei einer privaten Fernsehanstalt erforderlich wäre.

Zur Frage der Qualität: Da, glaube ich, ist es ein falsches Argument, wenn man sagt, der ORF hat das Problem mit den Quoten – die guten Filme, die Quoten bringen, lau­fen woanders, und der ORF müsse sich mit Kulturauftrag und Sonstigem herumschla­gen. Schauen wir uns doch nur an, welche Sendungen im ORF – neben den Sportsen­dungen – die bei Weitem höchsten Einschaltquoten haben, und zwar übers Jahr gese­hen: Das ist „Universum“, also durchaus qualitativ hochstehende Sendungen. Und es stellt sich daher die Frage, warum es nur diese eine Sendeleiste und nicht viel mehr gibt. Man sieht ja, dass man auch mit Qualität, mit Dokumentationen und so weiter sehr wohl die entsprechenden Quoten erreichen kann; das ist aber vielleicht etwas mühsam für die Fernsehanstalt, weil man eben dann auch selbst etwas produzieren muss.

 


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