Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 86

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Mit der Änderung des Privatfernsehgesetzes und des Privatradiogesetzes wird die Richtlinie 2007/65/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimm­ter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Mediendiensterichtlinie) umgesetzt.

Vorgesehen ist eine Anpassung der restriktiveren österreichischen Gesetzeslage im Bereich der Fernsehwerbung und des Teleshoppings. Damit soll auch die Wettbe­werbsfähigkeit der österreichischen Anbieter gegenüber den stark konkurrierenden, vor allem von Deutschland aus betriebenen Werbefenstern gestärkt werden.

Kinder haben bei Werbung ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Ein Verzicht der österrei­chischen Anbieter auf Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen und Kinderfilmen wäre wünschenswert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, mit den Betreibern von Privatfernseh- und Privatradioanstalten in Gespräche einzutreten, um einen freiwil­ligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung bei Kindersendungen und Kinderfilmen unab­hängig von der Dauer zu erreichen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


12.48.43

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird diese Vorlage ablehnen; Herr Abgeordneter Petzner hat auch schon entsprechend erläutert, warum.

Ein Punkt ist natürlich, dass es sich um Inhalte einer EU-Richtlinie handelt, und es sollte nicht immer als Ausrede verwendet werden, dass man das eben entsprechend umsetzen muss und sich nicht dagegen wehren kann, denn in diesem Zusammenhang stellt sich schon die Frage, wer denn an der Erstellung dieser Richtlinie mitgearbeitet hat. – Da würden wir uns auch erwarten, dass sich Österreich stärker einbringt. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man sich schon nicht durchsetzen kann, dann muss man das nicht musterschü­lerhaft so rasch wie möglich umsetzen – wir hätten ja bis Jahresende Zeit –, denn gerade diese Frage der Unterbrecherwerbungen bei Kindersendungen halte ich für äußerst kritisch.

Wir haben uns jetzt auf einen Entschließungsantrag geeinigt, in dem wir die Fernseh­anstalten zu einem freiwilligen Verzicht auffordern und sie darum ersuchen. – Der frei­willige Verzicht ist schön, und ich hoffe, der Antrag ist mehr wert als das Papier, auf dem er gedruckt ist; ich fürchte nur, dass das leider ein Wunsch sein wird, der nicht in Erfüllung geht, aber das wäre eine wichtige Maßnahme.

Auch betreffend die Altersgruppe wird nicht unterschieden, und, Herr Staatssekretär, Sie wissen es vielleicht: Gerade bei Kleinkindern ist es besonders problematisch, wenn ein Film – vielleicht auch eine Kindersendung –, der einen gewissen dramatischen Auf-


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