sammenhang auch Frau Abgeordneter Silhavy, die gerade nicht im Saal ist, und den Kollegen für die Vorarbeiten, die dazu geleistet wurden, danken. Das hat natürlich zur Folge, dass die ökonomischen Möglichkeiten der Privatrundfunkanstalten gestärkt werden sollen, was mehr Werbung, mehr Teleshopping bedeutet, weil das deren Einnahmequelle ist.
Im Wesentlichen setzen wir die Richtlinie 1 : 1 um, das heißt, wir haben da bei den legistischen Vorgaben keinen wirklichen Spielraum gehabt, aber zu einem Punkt, der jetzt sehr intensiv diskutiert wurde, möchte ich eine Anmerkung machen, nämlich zur Frage der Kindersendungen und der Unterbrechung von Kindersendungen.
Die Rundfunkrechtsexperten, die sich das noch einmal angeschaut haben, sind eindeutig der Meinung, dass es keine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt, was die Unterbrechung von Kindersendungen anlangt, das heißt, es ist eine Verschiebung von einem Absatz in einen anderen Absatz. Ich bringe jetzt ein Beispiel, wie sich das auswirkt und auch bisher schon ausgewirkt hat, nämlich dass Kindersendungen unter 30 Minuten nicht unterbrochen werden dürfen, und wenn sie länger dauern als 30 Minuten – also sagen wir beispielsweise 31 Minuten – dürfen sie einmal unterbrochen werden.
Da es eine zweite Regelung gibt, wo noch einmal die 30 Minuten erwähnt werden, heißt das, dass eine zweite Unterbrechung erst stattfinden darf, wenn die nächsten 30 Minuten, also in Summe 60 Minuten, überschritten werden. Also insofern gibt es da eine relativ klare Regelung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.) – Das würde nach dieser Regelung bei 90 Minuten zwei Unterbrechungen, ab 91 Minuten drei Unterbrechungen bedeuten. (Abg. Dr. Zinggl: Bisher haben wir nur eine!) Das ist eigentlich die Fortführung, bloß die legistische Verschiebung, die es im Vergleich zum derzeitigen Recht gegeben hat.
Aber diese Entschließung kommt ja wahrscheinlich zustande, da dieser Entschließungsantrag von einer so breiten Basis unterstützt wird, und dann werden wir an die Privatrundfunkbetreiber herantreten und sie bitten, dass dieser Entschließung Folge geleistet wird.
Lassen Sie mich abschließend noch erwähnen, dass die Umsetzung des zweiten Teils beziehungsweise des dann noch nicht umgesetzten Teils dieser Mediendiensterichtlinie gerade in Vorbereitung ist und dass es mit den Hauptakteuren in diesem Bereich entsprechende Arbeitsgruppen gibt. Wir werden noch im Frühjahr einen Entwurf in Begutachtung schicken, und das Ziel ist, dass bis Herbst entsprechende Vorlagen hier im Parlament eingebracht werden sollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.48
Präsident Fritz Neugebauer: Danke, Herr Staatssekretär.
Der zuvor von Kollegem Brosz eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Cap, Kopf, Stefan, Petzner betreffend eines freiwilligen Verzichts auf Unterbrecherwerbung der Privatfernseh- und Privatradiobetreiber bei Kindersendungen und Kinderfilmen
eingebracht im Zuge der Debatte TOP 2 über Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage 19 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (40 d.B.)
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