Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 84

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mand, der sich das anschaut, wird sagen können, dass irgendeine Partei ausgenom­men wird und eine in vielen Bereichen besonders freundliche Berichterstattung hat.

Das, was unter Lindner stattgefunden hat, als es de facto einen direkten Zugriff einer Regierungspartei, nämlich der Bundeskanzlerpartei unter Schüssel, auf die Redaktio­nen und auf die Unabhängigkeit der Sendungen gegeben hat, das ist, glaube ich, deut­lich beschränkt worden. Diesbezüglich sollte es im Interesse aller liegen, dass das auch so aufrecht bleibt, unabhängig von den strukturellen Veränderungen.

Meine Befürchtung ist, dass diese Unabhängigkeit des ORF gefährdet ist, dass es in die Richtung geht, dass Parteipolitik offenbar wieder in den Mittelpunkt rücken und der Durchgriff der Parteizentralen gestärkt werden soll. Und das werden wir mit Sicherheit nicht mittragen. (Beifall bei den Grünen.)

12.42


Präsident Fritz Neugebauer: Ich darf nun Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer das Wort erteilen. – Bitte.

 


12.42.35

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich freue mich, dass es zu zwei Punkten in gro­ßem Ausmaß Konsens gibt.

Der eine Punkt ist, dass es auch weiterhin einen starken öffentlich-rechtlichen ORF ge­ben soll und dass das ein Unternehmen ist, das für die österreichische Gesellschaft und insgesamt auch sozusagen für deren Selbstverständnis sehr wichtig ist.

Dass es dort in nächster Zeit einige Aufgaben zu erfüllen gibt, steht außer Zweifel. Der Rechnungshofbericht hat etliche Punkte aufgezeigt und auch manche Vorschläge ge­macht, was im Unternehmen zu tun ist, und mir scheint es doch auch wichtig zu sein, zu differenzieren, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat.

Ein Zukunftskonzept vorzulegen ist natürlich die Aufgabe des Generaldirektors, des Di­rektoriums, und das Ganze im Zusammenwirken mit dem Stiftungsrat. Es gibt aber auch einige Bereiche, die wir in nächster Zeit zu erfüllen haben, also solche, wo wir Aufgaben vorzubereiten haben, die wir dann dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen haben.

Dazu gehört auch etwas, das Bundeskanzler Faymann schon am Vormittag erwähnt hat, nämlich dass es dieses Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission gibt – da wurde im Dezember zugesagt, dass es im April oder spätestens im Mai die Ent­scheidung dazu geben soll –, und daran knüpft dann auch die Frage der Änderung der Medienbehörde an. Also das sind Dinge, die wir vorzubereiten und dann hier auch zu beschließen haben.

Ich freue mich, dass es aber auch zu einem zweiten Themenbereich weitgehenden Konsens gibt, nämlich zum Thema duales Rundfunksystem. Darum geht es eigentlich in dem Gesetzesvorschlag, der jetzt vorliegt, also um die Frage: Wie kann man Betrei­bern von Privatfernsehen beziehungsweise Privatradio so weit ökonomisch behilflich sein, dass sie auch in der österreichischen Radio- und Fernsehlandschaft überleben können? – Dabei geht es vor allem auch um die Frage der ökonomischen Beeinflus­sung durch die deutschen Fernsehsender, da wir eine Situation haben, die es in Euro­pa nur in wenigen weiteren Bereichen gibt, nämlich dass es einen großen Nachbarn gibt, der die gleiche Sprache spricht, wodurch natürlich auch Werbung und Quote und so weiter sehr intensiv beeinflusst werden.

Was wir jetzt vorliegen haben, ist daher der erste Teil der Umsetzung einer europäi­schen Richtlinie, nämlich der Mediendiensterichtlinie, und ich möchte in diesem Zu-


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