Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 90

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Dann ist das Bubi oder das Mädel superenttäuscht, daher wird es gekauft. – So funk­tioniert das alles.

Das Zweite, was dazukommt – und mich besonders stört –, ist die Emotionalisierung, die da eintritt, und die Art, wie mit Kindern umgegangen wird, die bei einem Film wie „Bambi“ voll ins Geschehen einsteigen und dann durch Unterbrechungen neurotisiert werden.

Herr Staatssekretär, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass das eine vehemente Ver­schlechterung ist! Bisher hatten wir bei einem Film wie zum Beispiel „Bambi“, der 90 Minuten dauert, eine Unterbrechungsmöglichkeit mit einem Block, und jetzt haben wir drei. Und es sind nicht 91, sondern 90 Minuten. Wir haben drei Blöcke, die man da hineinrechnen kann. Herr Kollege Molterer, wenn Sie es nicht glauben: Ich habe mit dem Vertreter der KommAustria und auch mit der Rechtsanwältin von der RTR gespro­chen. Sie alle haben das genau wie ich gesehen, nämlich als wesentliche Verschlech­terung.

Jetzt komme ich zu dem, was Kollege Scheibner angesprochen hat, der im Moment nicht da ist. (Abg. Bucher: Aber ich bin da!) Es geht nicht nur darum, dass der zeitliche Rahmen unnötig früh ausgeschöpft wird, sondern eigentlich darum, dass dieses EU-Gesetz ja witzigerweise Schutz bieten soll. Das heißt, wenn wir wollen, können wir strengere Regeln einbringen, nur keine liberaleren. Es geht also in die ganz andere Richtung, nur haben wir das offensichtlich alle noch nicht verstanden. Darum glaube ich, dass man diesen Abänderungsantrag, den ich jetzt einbringe, zum Schutz der Kin­der noch einmal überdenken sollte.

Auch mit anderen Dingen hätte ich so meine Probleme, aber wenn es um Kinder geht, hört der Spaß auf. Da tragen wir, meine ich, eine große Verantwortung, die wir wahr­nehmen sollen. Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen die Beibehaltung des meiner Meinung nach ohnehin schon viel zu liberalen Gesetzes, was die Kindersendungen betrifft.

Ich muss das jetzt leider vorlesen, das dauert lang, es ist im Wesentlichen die Beibe­haltung des Alten.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Zinggl, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen, zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage 19 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (40 d.B.)

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Verfas­sungsausschusses (40 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 Z 1 lautet der letzte Satz des § 36 Abs. 1:

„Kindersendungen, die eine programmierte Sendezeit von weniger als 30 Minuten ha­ben, dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden. Beträgt ihre programmierte Sendezeit mindestens 30 Minuten, so kann für jeden vollen Zeitraum von 45 Minuten einmal unterbrochen werden, wobei zwischen zwei aufeinanderfolgen­den Unterbrechungen innerhalb der Sendungen ein Abstand von mindestens 20 Minu­ten zu liegen hat. Eine weitere Unterbrechung ist zulässig, wenn die programmierte


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