Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 89

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Ich rede jetzt gar nicht von den vielen Radiosendern, die wir zugelassen und gewollt haben, ohne uns zu überlegen, wie diese denn überleben. – Dass es zufällig ein Unter­nehmen gab, das letztlich viele insolvente Radiobetreiber aufgesaugt hat, um eine ös­terreichweite Frequenz zu bekommen, war ein Glücksfall für die Betreffenden, aber nicht das, was der Gesetzgeber in Wirklichkeit wollte. Deshalb sollte man in Zukunft darüber nachdenken, wie man auf der einen Seite dem ORF, der in Zukunft natürlich auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird arbeiten müssen, seine Existenz er­möglicht, und auf der anderen Seite den Privaten, von denen wir erwarten, dass sie ihren Teil der Information der Menschen erledigen, eine Chance gibt, überleben zu können.

Herr Staatssekretär Ostermayer, ich bin dankbar für die Worte, die Sie gefunden ha­ben, da sie mich mit sehr viel Optimismus erfüllen, dass wir in der nächsten Zeit einen klaren Weg finden werden.

Ich würde vorschlagen, dass wir uns zusammensetzen und gemeinsam ehrlich dar-
über nachdenken, wie wir beide Situationen in den Griff bekommen und beiden –
dem ORF auf der einen Seite und den Privaten auf der anderen Seite – eine bessere Überlebenschance gewährleisten können. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP sowie des Abg. Brosz.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


12.58.43

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! In dritter Lesung werden wir der Novellierung wegen der Medienvielfalt, der Stärkung des dualen Systems, der Vereinheitlichung der Gesetze und so weiter zustimmen, aber insgesamt, meine Damen und Herren – dessen müssen wir uns bewusst sein –, handelt es sich um eine Verdünnung, um eine Vergiftung und eine Verschlechterung der Qualität des Mediums Fernsehen und Rundfunk. – Das muss klar sein.

Natürlich können wir sagen, wir haben diesbezüglich keine Verantwortung, denn die Verantwortung liegt bei den Menschen, weil diese entscheiden, ob sie sich vor den Fernsehschirm setzen oder nicht, aber dann bräuchten wir ja diese ganze ethische und kulturelle Tugend überhaupt nicht vorzutäuschen, die in den Gesetzen irgendwie ent­halten ist.

Die Farce an dem Ganzen zeigt sich ja in der EU-Richtlinie selbst, wenn beispielsweise Gottesdienste ausgenommen werden und bei der Liberalisierung nicht „mitspielen“ dür­fen. – Das heißt, bei Gottesdiensten darf nicht unterbrochen werden (Abg. Mag. Stad­ler: Das hängt von der Konfession ab!); bei Begräbnissen zum Beispiel werden offen­sichtlich keine religiösen Gefühle verletzt, das geht wieder. (Präsident Dr. Graf über­nimmt den Vorsitz.)

Jetzt kann man sich überlegen, wo der Gesetzgeber in der Lage ist, Schranken zu set­zen, und wo nicht. Bei Kindersendungen offensichtlich überhaupt nicht, das interessiert den Gesetzgeber nicht, das hält er nicht für notwendig. Er sagt, dass die Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind. Die Eltern setzen aber ihre „Gschrappen“ vor den Fernseh­schirm (Abg. Mag. Molterer: Schön sprechen! Es heißt „Kinder“!) und hoffen, dass sie dann ein paar Minuten Zeit haben, etwas anderes zu tun. Aus den paar Minuten wer­den ein paar Stunden, und dann passieren diese Dinge, die uns allen bekannt sind: Auf der Wunschliste an den Weihnachtsmann steht irgendeine Firma, die wir alle nicht ken­nen, und wehe, das Kind bekommt dann nicht das, was auf der Wunschliste steht:


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