Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 91

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Sendedauer um mindestens 20 Minuten über zwei oder mehrere volle 45 Minuten Zeit­räume hinausgeht.“

In Artikel 2 Z 3 lautet der letzte Satz des § 19 Abs. 6:

„Kindersendungen, die eine programmierte Sendezeit von weniger als 30 Minuten ha­ben, dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden. Beträgt ihre programmierte Sendezeit mindestens 30 Minuten, so kann für jeden vollen Zeitraum von 45 Minuten einmal unterbrochen werden, wobei zwischen zwei aufeinanderfolgenden Unterbre­chungen innerhalb der Sendungen ein Abstand von mindestens 20 Minuten zu liegen hat. Eine weitere Unterbrechung ist zulässig, wenn die programmierte Sendedauer um mindestens 20 Minuten über zwei oder mehrere volle 45 Minuten Zeiträume hinaus­geht.“

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Abschließend noch ein Satz zum ORF und zum dualen System: Was machen wir da in Wirklichkeit? Wir schrauben, indem wir das liberaler machen, an der Gesamtmedien­landschaft. Im Moment haben die Privaten durch ihre Freiräume einen Wettbewerbs­vorteil. Der ORF ist durch das Gesetz beschränkt und kann daher Werbesendungen nicht so einbringen, wie es die Privaten können.

Das ist an sich ein ganz gutes System. Jetzt gehen aber Lobbyisten her und schauen, dass bei der EU die Richtlinien lockerer werden, und wir ziehen alle nach. Die Privaten können jetzt genau genommen machen, was sie wollen, denn das Gesetz sagt ja in Wirklichkeit aus, dass sie senden und Werbeblöcke einschalten dürfen, wann sie wol­len.

Der ORF ist jetzt in der blöden Situation, einen extremen Wettbewerbsnachteil zu ha­ben. Diesen hat er auch bisher schon gehabt. Bis jetzt haben wir gesagt, gut, das ist richtig, damit die Privaten von den Werbungen leben können. Aber wenn sich das jetzt verschärft, wird der ORF nachziehen. Insgesamt schrauben wir da in die verkehrte Richtung, meine Damen und Herren, denn am Schluss gibt es dann keinen Wettbe­werbsvorteil für irgendjemanden, sondern nur schlechteres Fernsehen! Das ist es, was Sie jetzt gemacht haben! (Beifall bei den Grünen.)

13.05


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Zinggl, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen, zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage 19 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (40 d.B.)

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Verfas­sungsausschusses (40 d.B.) wird wie folgt geändert:

 


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