Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 94

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Daher bin ich der Meinung, dass da keine Privatisierung stattfinden soll, dass die Fern­sehkanäle und der Radio-Rundfunk weiter bestehen sollen.

Ich denke, man muss auch einmal das Positive sagen; das habe ich heute in meiner Frage schon am Anfang getan. Was die Jahresmarktanteile betrifft, steht der ORF in­nerhalb der Europäischen Union beim Fernsehen an dritter und beim Rundfunk an ers­ter Stelle. Ich finde, das ist eine sehr positive Sache. Da wirken viele hochqualifizierte Kräfte im Unternehmen mit, damit es diese Programmgestaltung und diese Programm­schöpfung gibt. Der ORF ist wichtig für die Filmwirtschaft, er ist überhaupt für die Wirt­schaft wichtig und spielt da, so meine ich, eine ganz wesentliche Rolle.

Ich meine auch, dass das Maß an journalistischer Freiheit ein respektables ist. Es ist ja die Aufgabe, dass es in der Berichterstattung Unabhängigkeit und Objektivität gibt. Das wurde in den öffentlichen Kommentaren immer hervorgehoben und herausgestrichen. Also, wenn Sie so wollen, ist es ein Plädoyer dafür, diesen öffentlich-rechtlichen Rund­funk als ein hohes Gut zu betrachten und alles zu unternehmen, damit er auch weiter seine Aufgabe erfüllen kann.

Was auch noch angeschnitten wurde und was ich abschließend noch erwähnen möch­te: Auch die Sache mit dem Stiftungsrat und mit dem Publikumsrat ist etwas, wo man sagen muss, da wird Pluralität gewahrt.

Viele haben sich das damals überlegt, und beim Rundfunkgesetz im Jahre 2001 war es ein wesentliches Element, dass man damals nicht angerührt hat, nämlich dass die Plu­ralität im Stiftungsrat und im Publikumsrat gewahrt bleibt – ob das die Länder sind, ob das vom Publikum her die verschiedenen Sparten Sport, Kultur oder Kirche sind, dass das alles dabei berücksichtigt wird. Daher bin ich der Auffassung, dass man diese De­batte mit hoher Verantwortung führen soll. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.12.18

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucherinnen auf der Galerie! Als Verfassungs- und Familiensprecherin der Grünen möchte auch ich mich zu den Unterbrechersendungen beziehungsweise Wer­besendungen bei Kinderfilmen und Kindersendungen zu Wort melden.

Im Verfassungsausschuss waren wir uns ja sehr schnell darüber einig, dass Kinder, was die Frage der Werbung bei Kindersendungen betrifft, ein hohes, ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben; allein in der Frage, wie wir ihnen diesen Schutz gewähren wollen, gab es Uneinigkeit. Umso mehr freut es mich, dass die Initiative des Kollegen Brosz, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur freiwilligen Beschränkung der Privatsender einzubringen, von allen Parteien mitgetragen wird.

Ich möchte hier aber noch einmal ein bisschen fundierter einbringen, was die Wissen­schaft und die Forschung zu diesem Thema erbracht hat. Ich möchte Ihnen dazu eine spezielle Studie sozusagen hervorkramen, denn im Verfassungsausschuss haben wir über Markenfixierung und Konsumverhalten gesprochen, aber was wir dabei verges­sen haben, ist, dass es auch weitere Auswirkungen von Werbesendungen gibt, näm­lich die auf das Essverhalten, sprich auf die Gesundheit unserer Kinder.

So haben Wissenschafter in Großbritannien an der Liverpooler Universität neun- bis elfjährigen Kindern TV-Spots vorgespielt, und zwar zwei verschiedene Arten von TV-Spots. Bei der einen Gruppe waren es Werbe-Spots für Süßigkeiten, bei der anderen


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