Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 95

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solche für Spielzeug. Die Kinder hatten beim Ansehen von Cartoons, die durch diese Werbe-Spots unterbrochen wurden, allerlei Leckereien zur Verfügung.

Das Ergebnis ist erschütternd. Die Auswertung ergab, dass die Kinder beim Ansehen jener Werbespots, die Süßigkeiten bewarben, ihren Konsum von Süßigkeiten um bis zu 100 Prozent erhöhten. Vor allem Kinder, die bereits Essprobleme haben, also dicke Kinder, haben um 101 Prozent mehr Süßigkeiten gegessen, wenn diese Unterbrechun­gen kamen, als wenn sie nicht kamen. Das heißt, hier sind wir gefordert, auch im Sinne der Gesundheit unserer Kinder besonders vorsichtig zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

Besonders amüsant waren im Verfassungsausschuss die Erlebnisberichte diverser Kollegen – ich sage jetzt bewusst „Kollegen“, denn es waren vor allem männliche Kol­legen –, die da aus ihrem Leben erzählt haben, wie sie – unter Anführungszeichen – „Opfer“ der Wünsche ihrer Kinder – oder ihrer Enkelkinder, das wurde nicht so dezidiert ausgedrückt – werden, wenn diese zuvor Werbe-Spots gesehen hatten.

Ich glaube, diese Studie, die ich gerade zitiert habe, zeigt, dass es wichtig ist, nicht nur für die Geldbörsen der Eltern Schutz zu bieten, sondern auch für die Kinder selbst, was ihr Konsum- und Markenverhalten betrifft, und zwar im Sinne ihrer Gesundheit.

Ein Seitenaspekt der Diskussion war die Frage, ob es denn nicht in der Verantwortung der Eltern liege, da einzuschreiten. Natürlich tragen Eltern Verantwortung, aber es ist eben gerade Aufgabe der GesetzgeberInnen, auch die Rahmenbedingungen für den Schutz zu schaffen. Würden wir dies nicht tun, könnten wir das wohl in sämtlichen Be­reichen, wo wir Schutzbestimmungen für Kinder einrichten, auch gleich fallen lassen. Umso wichtiger ist es, da vorsichtig zu sein.

Ich möchte mit einem Test abschließen, den ich mit Ihnen durchführen möchte – wobei das keine Werbeunterbrechung ist. Es wurde ein Test mit Kindern im Alter von vier bis 13 Jahren durchgeführt. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Sie können gerne daran teilnehmen, Herr Kollege Scheibner! Ich kann Ihnen vorab erzählen: vier- bis sechs­jährige Kindern schnitten bei diesem Test mit 75 Prozent ab – ich sage Ihnen danach, wie genau –, und zwölf- bis 13-jährige Kinder mit 15 Prozent. Ich ersuche Sie, so wie diese Kinder folgenden Werbejingle zu vervollständigen: Haribo  (Ruf beim BZÖ: Macht Grüne froh!) – Macht Grüne froh? Macht Kinder froh. Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 40 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Anträge vor:

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend und schließlich über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag betreffend § 36 Absatz 1 in Artikel 1 Ziffer 1 eingebracht.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

 


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