Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses bei Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich auf § 36 Absatz 3 in Artikel 1 Ziffer 1 bezieht.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 19 Absatz 6 in Artikel 2 Ziffer 3 bezieht.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Außerdem liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich ebenfalls auf § 19 Absatz 6 in Artikel 2 Ziffer 3 bezieht.
Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Dr. Cap, Kopf, Mag. Stefan, Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung der Privatfernseh- und Privatradiobetreiber bei Kindersendungen und Kinderfilmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist einstimmig angenommen. (E 9.)
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (20 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird (41 d.B.)
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