Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 97

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Lueger. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.21.12

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen des Hohen Hauses! Diese Regierungsvorlage sieht eine Anpassung an das elektronische Zeitalter vor. Es gab einen langen, zweijäh­rigen Diskussionsprozess, der sowohl mit allen mitbetroffenen Ressorts geführt wur­de – unter anderem mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur –, als auch mit den Medieninhabern, dem Österreichi­schen Zeitschriftenverband, dem Hauptverband des Buchhandels, und vor allem mit den Internetdienste-Anbietern, auf dessen Grundlage jetzt diese Regierungsvorlage er­stellt wurde.

Es ist nichts anderes als eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelung, wo Pflichtexemplare für Druckwerke und für Offline-Medien vorgesehen sind, wo in Zu­kunft aber auch eine verpflichtende Ablieferung von Online-Medien an die Österreichi­sche Nationalbibliothek vorgesehen ist.

Es wurde sehr darauf geachtet, dass es zu einem ausgewogenen Gleichgewicht kommt. Was meine ich damit? – Es sollen sowohl das Sammelinteresse der Bibliothe­ken und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Medieninhaber berücksichtigt werden, als auch ein unbürokratisches Sammelsystem gefunden werden, damit niemand zusätzlich belastet wird.

Diese Regelung soll gleichzeitig sicherstellen, dass es durch den Übergang zu den digitalen Medien zu keinen Sammellücken kommt, was in Zukunft bedeuten würde, dass wissenschaftliches Arbeiten erschwert würde, weil ganz einfach gewisse Dinge nicht vorhanden sind.

Gleichzeitig ist diese Vorlage auch im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie der Europäischen Union und dem Übergang zu digitalen Bibliotheken zu sehen.

Das automatisierte Sammelverfahren soll mit Systemen, den sogenannten Web­crawlern und Webspidern erfolgen, damit ein erhöhter Aufwand vermieden wird und es zu keiner zusätzlichen finanziellen und arbeitsmäßigen Belastung der Medieninhaber kommt.

Nur, wenn es aus technischen Gründen ganz einfach nicht möglich ist, dass die Öster­reichische Nationalbibliothek selbst zu arbeiten beginnt, dann erhalten Medieninhaber eine Aufforderung, durch die sie zur Ablieferung der elektronischen Medien verpflichtet werden. Ohne Auftrag brauchen diese von selbst nicht tätig zu werden. Das heißt, man hat wirklich versucht, den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Um eine finanzielle Benachteiligung gegenüber den Medieninhabern, die in Papierform abliefern, zu vermeiden, wurden die Kosten mit einem absoluten Betrag von 250 € gedeckelt. Alles, was darüber hinausgeht, wird von der Österreichischen Nationalbiblio­thek getragen.

Eingearbeitet wurden sehr wohl auch die Bedenken der Wirtschaftskammer Österreich; die Bedenken wurden nicht nur aufgegriffen, sondern auch eingearbeitet. Jungunter­nehmerInnen und vor allen Dingen jene Medieninhaber, die reine Hobby-Medien ha­ben, sollen in den ersten beiden Jahren ihrer Tätigkeit keine Kosten zu tragen haben.

 


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