Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 98

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Zur Vereinfachung des Ablieferungssystems wurde vereinbart, dass ausschließlich die Österreichische Nationalbibliothek zuständig ist und diese dann ihre Unterlagen an alle anderen Sammelbibliotheken verteilt.

Als Schutzmechanismus für wirtschaftliche Interessen – so wie wir das auch aus ande­ren Medien kennen – ist eine sogenannte Beantragung einer Sperrfrist möglich, wo es dann den Bibliotheksbenutzern nicht möglich sein soll, in diese Medieninhalte einzuse­hen.

Nutzungsmöglichkeiten sind insofern geregelt, als man noch zusätzlich eine Vereinba­rung treffen kann, dass die Nutzung ausschließlich an den Standorten der Bibliotheken erfolgen soll.

Wenn die Regierungsvorlage heute eine mehrheitliche oder einstimmige Zustimmung erhält – im Ausschuss gab es dazu eine einstimmige Zustimmung –, soll sie mit 1. März 2009 in Kraft treten. Meine Fraktion wird dieser Regierungsvorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.26.18

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfangs möchte ich mich bei der Regie­rung und bei dem Ausschuss für die Aufbereitung des Bundesgesetzes, mit dem das Mediengesetz geändert wird, recht herzlich bedanken.

Meine Vorrednerin, Kollegin Lueger, hat das ja schon ausführlich berichtet: Es geht konkret um die Weiterentwicklung der bestehenden Regelung über das Pflichtexem­plarrecht. Druckwerke und elektronische Offline-Medien sind davon erfasst, die Online-Medien kommen dazu.

Es soll damit erreicht werden, dass bei der Österreichischen Nationalbibliothek und den anderen Sammelbibliotheken, insbesondere bei den Universitäts- und Landes­bibliotheken, keine Sammellücken entstehen.

Die Österreichische Nationalbibliothek soll automatisiert das Sammelverfahren einset­zen, womit wirtschaftliche eine Belastung der Medieninhaber so weit wie möglich ver­mieden werden soll. Wenn es technisch nicht möglich ist, sind die Medieninhaber zur Mitwirkung bei der Ablieferung ihrer elektronischen Medien verpflichtet, jedoch mit einer Kostenbeschränkung. Hobby- und Jungunternehmer sind von den Kosten in den ersten zwei Jahren befreit.

Die Medieninhaber haben mit der Österreichischen Nationalbibliothek nur einen An­sprechpartner.

Wie gesagt: Ich danke dem Ausschuss, danke der Regierung. Auch die ÖVP steht voll hinter dieser Änderung des Mediengesetzes, und es freut uns ganz besonders, dass diese Änderung wahrscheinlich einstimmige Zustimmung finden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.28.25

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Das ist eine Einvernehmensmaterie, die auch selbstverständlich unse-


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