Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 99

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re Zustimmung findet, weil es vernünftig ist, im Wege der Ablieferungspflicht für die Nationalbibliothek Passwort-geschützte Online-Medien zu übermitteln und auch die Kostendeckelung von 250 € vorzusehen. Das ist gut und vernünftig.

Es bietet diese Materie Anlass, weitere Schritte, die auf dem Gebiet des Medienrech­tes, namentlich des Verfahrensrechtes, vernünftigerweise anzugehen sind, zu setzen. Da gibt es einige Unzulänglichkeiten, insbesondere auf verfahrensrechtlicher Ebene. Man hört, dass seitens des zuständigen Ministeriums Änderungen geplant sind. Das ist gut und schön.

Es muss auf dem Gebiet des Opferschutzes bei Medienberichterstattungen zu einer Verbesserung kommen; derzeit ist der Schutz zu schwach. Einzelne medienrechtliche Verfahrensschritte sind zu korrigieren. Seitens des BZÖ liegt ja im Verfassungsaus­schuss ein Antrag, der sich unserer Kenntnis nach auf eine von anwaltlicher Seite bei­gebrachte Stellungnahme stützt, die vernünftig ist.

Und schließlich und endlich wird auch darüber zu reflektieren sein, ob man verfahrens­rechtlich definitiv beim Strafrecht bleiben soll und dabei endgültig gut aufgehoben ist. Ich denke insbesondere an die Verfahren von Widerrufsvorgängen und Widerrufspflich­ten. Darüber wird noch näher zu beraten sein.

Abgesehen davon ist die heutige Materie auch von unserer Seite eine Einvernehmens­materie. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.30.43

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst ein­mal hat mich die Rede des Kollegen Obernosterer ein bisschen an das Sprichwort erin­nert: Man kann auch großen Leuten mit kleinen Sachen große Freude machen! – Das ist die wirklich vernachlässigbarste Materie, die wir seit langem aus der Regierung be­kommen haben. Aber er kommt heraus und freut sich, dass die Regierung so gut gear­beitet hat, hart gerungen hat und die ÖVP mit sich selbst auch. Und jetzt ist sie freudi­gen Herzens zum Entschluss gekommen, dass sie zustimmen soll. (Beifall beim BZÖ.)

Haben Sie sich überhaupt angeschaut, worum es da geht? – Es geht darum, ob die Nationalbibliothek ein paar elektronische Medienerzeugnisse sammeln darf oder nicht. Das wäre eine Durchwinkmaterie für die Mitternachtsstunde gewesen. Nein, warum ist das bei uns am Nachmittag zur Hauptdebattenzeit auf der Tagesordnung? – Richtig geraten: Weil die Regierung sonst gar nichts tut. (Beifall beim BZÖ.)

Außer irgendwelchen Durchwinkmaterien hat diese Regierung bisher nur an der eige­nen Medienperformance gearbeitet. Das wissen wir ja! Bei dem Naheverhältnis, das der Herr Bundeskanzler zu bestimmten Onkeln hat, ist es auch kein Wunder.

Sie tun so, als ob das eine Leistung wäre. Bitte, das haben die Beamten gemacht, glauben Sie mir das! Das haben die Beamten gemacht, das ist eine Durchwinkmaterie sogar im Begutachtungsverfahren gewesen. Nicht einmal die Stellungnahmen sind nennenswert, was die Kollegin von der sozialdemokratischen Fraktion dazu verwendet hat, um ihre Rede aufzufetten. Denn worüber soll man bei dieser Materie überhaupt reden?

Sammeln sollen sie! Sollen sie sammeln, in Ordnung! Ich bin überhaupt der Meinung, dass man dafür kein Gesetz mehr bräuchte, das könnte man im Verordnungswege auch machen. Das wäre auch ein Vorschlag zur Verwaltungsvereinfachung. Da müsste man nicht einen langen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen. (Beifall beim BZÖ.)

 


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