Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 100

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Wir haben daher im Verfassungsausschuss den Vorschlag gemacht, die Geschichte im Interesse des Bürgers – der Kollege Fichtenbauer hat das kurz erwähnt – sozusagen aufzufetten, damit wenigstens ein bisschen etwas herauskommt.

Daher bringe ich jetzt im eigenen Namen sowie im Namen meiner Kollegen folgenden Abänderungsantrag ein. – Ich referiere ihn kurz; er wird ohnehin verteilt.

Im § 13 Abs. 7 soll es eine Änderung geben. Da liegt ein Redaktionsversehen vor. Se­hen Sie, Herr Kollege Obernosterer, so genau wird hier gearbeitet! Da gibt es nämlich ein Redaktionsversehen zu verantworten, eine reine Tautologie. Da heißt es nämlich bis jetzt „ohne Einschränkungen und Weglassungen“ haben Veröffentlichungsbegeh­ren zu erfolgen.

Das ist eine Tautologie: Einschränkungen und Weglassungen. In Wirklichkeit muss es heißen: ohne Einschaltungen und Weglassungen. – Eine einfache Sache! Da brau­chen Sie wirklich keine große ideologische Debatte zu führen, machen Sie es einfach! Dann ist dieses Redaktionsversehen erledigt. (Beifall beim BZÖ.)

Nächste Sache – das ist jetzt schon grundsätzlicher –: Derzeit ist es möglich, dass richterliche Entscheidungen über solche Veröffentlichungsbegehren ohne Verhand­lung stattfinden können. Wir haben nachgewiesen, dass das gegen Art. 6 Abs. 1 der EMRK verstößt. Das ist eine grundrechtliche Geschichte. Wir schlagen vor, dass das in Zukunft mit einer Verhandlung erfolgen soll. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) – Nicht lär­men! Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kollegen, der vor Ihnen sitzt! Das ist ein Anwalt, der könnte Ihnen sagen, dass die sechswöchige Frist etwa bei Privatanklagedelikten weggefallen ist.

Warum machen wir das nicht auch im Mediengesetz als Nachvollzug? Das ist notwen­dig, es gibt diese sechswöchige Frist nicht mehr. Beim Mediengesetz ist es immer noch drinnen. Warum streichen Sie es nicht ganz einfach? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eßl.) Das ist keine ideologische Frage. Sie werden deswegen Ihre schwarze Gesinnung nicht an den Nagel hängen müssen! Machen Sie es ganz einfach! Es ist eine Redaktionsgeschichte, simpel, einfach. (Beifall beim BZÖ.)

Wissen Sie, Herr Kollege, auch die nächsten Regelungen, die drinnen sind ... (Abg. Eßl: Sie wissen ...!) – Beruhigen Sie sich doch wieder! Es gibt andere Dinge, über die man sich echauffieren kann. Dass die Regierung nichts tut, das wäre zum Beispiel eine Echauffierung wert, aber doch nicht so etwas, so eine leicht erkennbare und auch leicht begreifbare Sache! (Beifall beim BZÖ.)

Enttäuscht bin ich über Klubobmann Kopf. Klubobmann Kopf hat uns im Ausschuss noch versprochen, dass er sich die Sache anschauen wird. (Ruf bei der ÖVP: Das gibt es nicht!) – O ja, uns wurde von der ÖVP versprochen – bei den SPÖ-Versprechungen bin ich vorsichtiger –, dass man sich diesen Antrag anschaut, die Geschichte, die wir vorgeschlagen haben, mit heute in einem Abänderungsantrag über die Bühne bringt. (Abg. Kopf: Was bist du ...?) Es geht um den Abänderungsantrag zum Mediengesetz – für dich, wenn du zu spät gekommen bist!

Das sind Dinge, die im Interesse des Bürgers sind und die Regierungsvorlage, die wirklich dürftig genug ist, auffetten und damit auch Redaktionsversehen, die bis jetzt im Gesetz drinnen sind, korrigieren würden.

Kollege Bartenstein hat zu mir gesagt: Das ist alles wunderbar, das können wir sofort machen! – Und damit Sie nicht glauben, dass wir uns das aus den Fingernägeln geso­gen haben: Das haben wir vorberaten lassen vom Medienrechts-Papst ... (Abg. Kopf: In welchem Ausschuss war das? Da war ich gar nicht dabei!) – Bartenstein war es, ich muss das korrigieren, aber er hat in deinem Namen gesprochen. Er hat gesagt: Nein, nein, wenn der Kopf nichts dagegen hat, dann wird das gemacht. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

 


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