Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 162

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ich habe mich dort genauso verhalten wie jetzt: Ich habe mich nicht in ein laufendes Verfahren eingemischt. Und dieses Recht ersuche ich Sie, genauso wie ich Ihr Recht respektiere, dass Sie fragen und die Sachen genau wissen wollen, schon auch zu re­spektieren.

Mein grundsätzlicher Zugang ist, dass ich mich nicht vor Verantwortung drücke, aber nicht in ein laufendes Verfahren einmische. Das war im Burgenland so, und so ist es auch hier. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Übrigen möchte ich dazu sagen, wenn Sie meinten, bei der Schaumbildung in der Raab ist es gegangen und hier nicht, dass der große Unterschied eben der ist: Hier gibt es ein laufendes UVP-Verfahren, bei der Raab war das nicht der Fall!

Bei der Raab – nur zur Erinnerung – hat es ein riesiges Schaum-Problem gegeben. Nach Studien der TU Wien war das sozusagen ein Schaum, der nach den wissen­schaftlichen Analysen vielleicht kein ökologisches Problem darstellte, sondern ein ol­faktorisches Problem – also mit einem Wort: Es hat gestunken – und eben optisch nicht schön war.

Wir haben uns dann im Rahmen einer Arbeitsgruppe des seinerzeitigen Bundesminis­ters Pröll und des ungarischen Amtskollegen, unter Beiziehung des Burgenlandes und der Steiermark, auf ein Maßnahmenpaket verständigt, das jetzt umgesetzt wird, und wir haben dort – und das ist schon ein schönes Modell einer vernünftigen Zusammen­arbeit zwischen Österreich und Ungarn gewesen – Lösungen erzielt. Das heißt, die steirischen Lederfabriken machen eine zusätzliche Abwasserreinigung, die eine im Burgenland, und die Ungarn haben das akzeptiert. Ich sage es auch deswegen, weil es, immer wieder von der Raab, von Ungarn zu uns hereingetragen, heißt: Da geht nichts weiter! – Das stimmt nicht! Es werden diese Maßnahmen umgesetzt, Investitio­nen in einem großen Bereich getätigt, um ein vernünftiges Verhältnis mit den Ungarn zu haben.

Aber in dieser Sache hier ist es tatsächlich so – Sie haben es erwähnt –, dass die zu­ständige UVP-Behörde die Burgenländische Landesregierung ist, der Herr Landes­hauptmann, und das Verfahren läuft auch jetzt so. Ich bin zuständig als Lebensminis­terium, nicht ad personam. Als Lebensministerium sind wir Kontaktstellen im Rahmen der Espoo-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung, und dann als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde nach AWG. Als zweite Instanz im UVP-Verfahren gibt es den Umweltsenat, der ja weisungsfrei ist und der dann entscheiden kann, falls es zu Einsprüchen kommt.

Und ich nehme mir, wie gesagt, das Recht heraus, mich aus dem gegenständlichen UVP-Verfahren, das läuft und das auch nicht in meinen Vollzugsbereich fällt, herauszu­halten. Sie wissen, dem Interpellationsrecht – ich habe es in der Anfragebeantwortung ohnehin erwähnt – unterliegen ausschließlich Gegenstände des eigenen Vollzugsbe­reichs. Fassen Sie es bitte nicht als Bösartigkeit auf, aber das ist mein Zugang dazu.

Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass für Gegenstände der Vollziehung des UVP-Gesetzes der Umweltrat eingerichtet wurde. Dieser hat vor Kurzem getagt, und da war Ihre Kollegin, meine „Landsfrau“ sozusagen, dabei und hat dieses Thema nicht angeschnitten. Der Umweltrat wurde ja deswegen eingerichtet, um das Thema zu be­sprechen. Nach meiner Information haben sie darüber nicht gesprochen. Da müssen Sie bitte in den eigenen Reihen nachfragen, wie das ist. Ich möchte das nicht pole­misch sagen, sondern nur anmerken, dass es sinnvoll wäre, das dort zu besprechen, weil der Umweltrat genau deswegen eingerichtet wurde.

Aber ich möchte auch hier erklären, dass das Verfahren insofern ordnungsgemäß ab­geführt wird, als Ungarn dort eine massive Parteienstellung hat. Dort hat die Burgen-


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