Der vorliegende Bleiberechtsantrag der Grünen würde dieses rechtsstaatliche Verfahren schaffen, nämlich für Asylwerber und Asylwerberinnen, die länger als drei Jahre im Asylverfahren sind, die beim Asylverfahren mitgewirkt haben und nicht straffällig geworden sind. Für diese Personen verlangen wir, wie auch der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, ein gesetzlich normiertes Bleiberecht. (Beifall bei den Grünen.)
Zur zweiten Gruppe der Betroffenen gehören Personen, die aus unterschiedlichen Gründen über kein Aufenthaltsrecht verfügen, aber auch langjährig in Österreich leben, hier Wurzeln geschlagen haben und integriert sind. Das sind teilweise Opfer der früheren Fremdengesetze, beispielsweise des Aufenthaltsgesetzes, das zu einer beispiellosen Illegalisierungswelle geführt hat.
Übrigens, ein Detail am Rande: Der vorliegende Bleiberechtsentwurf der Frau Innenministerin Fekter sieht wieder solch eine Illegalisierungswelle vor, vor der wir jetzt schon warnen und gegen die wir ankämpfen, denn es kann nicht sein, dass ganz legal hier lebende und niedergelassene Menschen durch kuriose Fristen und Gesetzesbestimmungen ihren legalen Aufenthalt verlieren.
Für diese zweite Gruppe, nämlich für Illegalisierte und für Menschen, die länger in Österreich sind, verlangen wir ebenfalls einen Zugang zum Bleiberecht und ein rechtsstaatliches Verfahren und sagen: Wann, wenn nicht jetzt, soll der grüne Bleiberechtsantrag behandelt werden? – Auf jeden Fall gleichzeitig mit dem Bleiberechtsentwurf von Frau Innenministerin Fekter, den sie übrigens höchstwahrscheinlich abändern wird.
Alle, die die Abendausgabe von Zeitungen lesen, wissen, dass die meisten Landeshauptleute diesem Entwurf eine Abfuhr erteilt haben. Aus unterschiedlichen Gründen sind darin mehrere Bestimmungen enthalten, die nicht rechtskonform sind – allein der grüne Bleiberechtsantrag ist die Gewähr dafür, dass der Beschluss des Verfassungsgerichtshofs umgesetzt wird.
In diesem Sinne hoffen wir auf produktive und hoffentlich niveauvolle Debatten im Innenausschuss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
18.04
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.
18.04
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir hatten heute schon in der Fragestunde die Möglichkeit, an den Herrn Bundeskanzler Fragen über die Neuregelung des humanitären Aufenthalts zu richten.
Parallel zu diesem Entwurf, der bis dato sehr ausführlich diskutiert wurde und wird, zu dem es sehr, sehr viele unterschiedliche Meinungen gibt, hat heute Vormittag die Landeshauptleutekonferenz stattgefunden.
Diese Landeshauptleutekonferenz hat, wie Kollegin Korun schon angedeutet hat, parallel zu unserer Sitzung im Hohen Haus im Wiener Rathaus stattgefunden. Den Vorsitz hatte Herr Bürgermeister Häupl. (Abg. Petzner: Leider!) Die Landeshauptleute haben dabei den Entwurf nicht zur Gänze befürwortet.
Ich würde einmal sagen, dass all jene Fälle, die nach dem 1. Jänner 2003 in diesem Entwurf berücksichtigt sind, sehr wohl befürwortet wurden und hiezu keine Änderungen verlangt wurden.
Schwierig wird es hingegen bei den sogenannten Altfällen, das sind Fälle, die vor dem 1. Jänner 2003 waren. Da gibt es natürlich auch seitens der Landeshauptleute an die Frau Ministerin Aussagen wie: Das ist realitätsfremd! Man muss die Vorgaben auch da-
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