hin gehend prüfen, ob sie mit dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes zusammenpassen, und es gibt Landeshauptleute, die mit Änderungen rechnen.
Es hat sich dazu auch die Wiener Integrationsstadträtin zu Wort gemeldet. Auch sie kann einigen Passagen ihre Zustimmung nicht geben. Das richtet sich generell gegen die Patenschaften. Die Patenschaften, die Frau Innenministerin Fekter bis dato aufrechterhalten möchte, sind sicherlich noch zu überdenken und zu diskutieren, nämlich ob es da eine gemeinsame Form geben kann, die für die meisten eine gemeinsam zu tragende Lösung darstellen könnte.
Die zweite Variante, nämlich dieser Beirat, der seitens der Landeshauptleute gebildet hätte werden können, ist bei dieser Landeshauptleutekonferenz ohnedies gefallen.
Streitpunkt ist die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern, wo die Frau Innenministerin zugesagt hat, dass sie noch eine juristische Prüfung veranlassen wird. Die Länder möchten zwar diesen Beirat nicht haben, aber ihre Zustimmung zum Bleiberecht letztendlich doch erteilen können. Die letzte Entscheidung soll jedoch bei der Innenministerin bleiben. Es gibt eine Reihe von Wünschen, die die Landeshauptleute heute auch geäußert haben.
Zusammenfassend: Betreffend die Patenschaft muss es noch eine ausführliche Diskussion geben.
Ich freue mich sehr, dass es seit gestern erstmals eine juristische Evaluierung von drei Jahren Fremdenrechtspaket gibt. Vielleicht kann man das im Zuge dieser Neuüberarbeitung, die jetzt auch Frau Innenministerin Fekter zugesagt hat, mit einfließen lassen, damit man dann über diesen Antrag – im Ausschuss – ausführlich diskutieren kann. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Petzner: Wissen Sie, was die Frau Ministerin noch fordert? Sonderanstalten in Kärnten!)
18.08
Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.
18.08
Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Geschätzte Damen und Herren! Dem vorliegenden Antrag der Grünen können wir wirklich nichts abgewinnen. In dieser Form schon gar nicht, weil die in diesem Antrag vorgeschlagenen Regelungen sehr allgemein, undifferenziert und äußerst weitreichend sind und weil dieser Antrag Anreize einer Umgehungs- und einer Missbrauchsmöglichkeit dieses Gesetzes enthält, die wir wirklich nicht haben wollen. (Abg. Mag. Korun: Welche zum Beispiel?)
Missbrauch ist etwas, das wir in den letzten Jahren in Hülle und Fülle hatten, und wir haben uns bemüht, diesen so weit wie möglich einzudämmen. Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, hier Gesetzesänderungen vorzunehmen, mit denen diesem Missbrauch wieder Tür und Tor geöffnet werden.
Der Gesetzentwurf wird von der Frau Innenminister vorgelegt, weil beim humanitären Aufenthalt eine Änderung durchzuführen ist, weil der Verfassungsgerichtshof dem, wie wir das in den letzten Jahren gehandhabt haben, nicht zugestimmt hat. Das wird sicherlich durchgeführt werden.
Da das Thema Patenschaft angesprochen wurde: Ich glaube, dass das ein möglicher Weg ist, aber es kann nicht sein, dass Organisationen oder Einzelpersonen Patenschaften übernehmen und diese in weiterer Folge von der öffentlichen Hand unterstützen und fördern lassen. Das wird es sicherlich nicht geben.
Eines ist klar: Ein gesetzlich normiertes Bleiberecht wird es mit Sicherheit nicht geben, Frau Kollegin.
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