Das heißt, dass nur einer von zehn substanziell, nämlich im Sinne der Genfer Konvention wirklich den Asylstatus verdient. Das, wovon Sie hier reden, und das, was Sie hier vorschlagen, nämlich ein Bleiberecht für Asylwerber, ist nichts anderes als die Verrechtlichung einer ganz gezielten Form, der sogenannten Aufenthaltsertrotzung!
Den Behörden vorzuwerfen, dass die Verfahren so lange dauern, ist wirklich ein starkes Stück, denn der Grund für die lange Verfahrensdauer – glauben Sie mir das, denn das habe ich fünfeinhalb Jahre lang als Volksanwalt ziemlich genau geprüft – sind unglaublich gute Spezialisten, die als Rechtsanwälte, zumeist im grünen Nahbereich, dafür sorgen, dass die Verfahren verschleppt werden. Das ist das Fakt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich kann Ihnen selbstverständlich auch Beispiele nennen. Ich habe in meiner ganzen Zeit als Volksanwalt keine zehn Fälle gefunden, wo die Behörde dafür verantwortlich war, dass das Verfahren verschleppt wurde. Einen habe ich gefunden. Bei einer Serbin ist der Akt in Verschütt geraten, die war zehn Jahre lang wie ein U-Boot tätig und der Anwalt hat immer gesagt: Uns ist das ja nur recht, wenn die Behörde nichts entscheidet, dann können wir am Schluss sagen, die Behörde war säumig – und jetzt ist sie integriert! Und genau so war es dann ja auch.
Dass sie in der Zwischenzeit sogar mehrfach straffällig wurde, hat der Herr Anwalt – übrigens im Nahbereich der Grünen – geflissentlich verschwiegen, das war kein Thema für ihn.
Natürlich, so läuft das, meine Damen und Herren! Es gibt mittlerweile sogar einen eigens spezialisierten Anwaltsstand, der sich auf die Vollstreckungsvereitelung von Abschiebemaßnahmen spezialisiert hat. Da gibt es sozusagen ein Briefing, bei dem genau gesagt wird: Kinder verschwinden lassen; brüllen, wenn man ins Flugzeug kommt, dann sagt der Kapitän: Kann ich leider nicht mitnehmen, ist ein großes Sicherheitsrisiko, weg damit! – So läuft das Ganze ab, meine Damen und Herren!
Und dann stellt sich die grüne Abgeordnete hier heraus und sagt: Die Behörde ist schuld, deswegen müssen wir sie hereinlassen – weil sie es sich ja gar so gut gerichtet haben! – Mit uns mit Sicherheit nicht, Frau Kollegin, und mit der Mehrheit der Bevölkerung dieses Landes auch nicht! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Mag. Korun.)
Das Zweite, das Sie hier vorschlagen, ist nichts anderes als eine Lex Zogaj. Ich habe heute dem Bundeskanzler schon gesagt, dass hier der Rechtsstaat gefordert ist. Ich bin gespannt, er hat hier große Versprechungen gemacht.
Aber ich sage jetzt noch etwas in Richtung der katholischen Kirche: Wenn weiterhin der Bischof von Linz oder in Zukunft andere Bischöfe zuschauen, wie Seelsorger das, was sie aus Kirchenbeitragsgeldern an Gehältern beziehen, dafür ausgeben, Schleppertätigkeiten auszuüben, und illegaler Einwanderung Vorschub leisten, anstatt es für die Seelsorge zu verwenden, dann, schwöre ich Ihnen, werde ich hier – das sage ich jetzt in Richtung der Bischofskonferenz (Abg. Mag. Korun: Wer weiß, ob sie jetzt zuschauen?!) – einer der ersten sein, der dafür Sorge tragen wird, dass das letzte Nazigesetz, das in diesem Land noch gilt, nämlich die Kirchenbeitragsordnung, auch noch gekippt wird! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich garantiere Ihnen das, und zwar mit gutem Gewissen als Katholik. Denn jene Kirchenfunktionäre, die mit Kirchenbeitragsgeldern mehr Schaden in der Kirche anrichten, als sie im Rahmen der Seelsorge Gutes für die Gläubigen draußen tun, haben es nicht verdient, Zwangsbeiträge einheben zu dürfen! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite