Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 218

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werden. Und er hat, wie das der Rechnungshof empfohlen hat, vorgeschlagen, dass die restlichen Entsorgungskosten vom Land beziehungsweise von den Gemeinden be­zahlt werden sollten.

Man muss dazusagen, dass dabei immense Kosten entstehen; Frau Abgeordnete Schatz hat das auch gesagt. Es gibt in etwa 15 000 Fliegerbomben; es können auch mehr sein, wir wissen es nicht. Es ist nicht genau erfasst, wie viele Fliegerbomben ab­geworfen und nicht explodiert und nicht entsorgt worden sind. Das steht fest. Es kann dem Staat beziehungsweise dem Steuerzahler, der das ja bezahlt, in der momentanen wirtschaftlich angespannten Situation nicht zugemutet werden, dass jede Fliegerbom­be, die noch irgendwo fünf Meter oder tiefer unter der Erde liegt, gesucht und eine Menge Geld dafür ausgegeben wird, um diese zu entsorgen. Sie haben es angespro­chen, bis zu 100 000 € pro Fliegerbomben sind das. Rechnen Sie das hoch, 15 000 mal 100 000! (Abg. Mag. Schatz: Und das Risiko!)

Das Risiko entsteht sicher nur dann, wenn wir in der Folge von Grabungsarbeiten auf die Bomben stoßen. Das ist ein primäres Risiko, und dann sollte sicher die öffentliche Hand dafür zur Verantwortung gezogen werden. Dafür sind wir auch.

Im Übrigen – mein Vorredner Maier hat es angesprochen – sind wir auch der Meinung, dass wir das Urteil des Verfassungsgerichtshofes abwarten und dann zu einer Ent­scheidung kommen sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.29.01

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht verstehen, dass die Verantwortung weiterhin meistens Privatpersonen tragen müssen, die, wenn es Grabungsarbeiten gibt und man auf eine Fliegerbombe stößt, dann wirklich mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen hätten. Ich bin auch der Meinung, dass der vorgelegte Antrag, dieser Antragsentwurf der Frau Kolle­gin Schatz, ein wirklich guter Antrag ist, und wir können uns sehr gut vorstellen, dem auch beizutreten.

Sie, Frau Kollegin Fürntrath, argumentieren, der Staat kann es sich zurzeit nicht leis­ten, die Verantwortung zu übernehmen. – Es geht ja gar nicht darum, jetzt alle Flieger­bomben zu suchen, aufzuspüren, auszugraben und so weiter, sondern es geht vor allem darum – und das ist der Kern –, dass man dafür Sorge trägt, dass dann, wenn jemand auf seinem Privatgrundstück auf eine Fliegerbombe stößt, er kein finanzielles Risiko zu tragen hat. In den meisten Fällen bedeutet das, auch wenn der Staat, wie im Ministerialentwurf vorgesehen, 35 Prozent der Kosten übernimmt, für die betroffene Person ein wirklich existenzielles Problem.

Daher bin ich der Meinung, dass wir diese Aufgabe sehr rasch lösen sollten, um damit auch sicherzustellen, dass Betroffene, die sich vielleicht ein Grundstück kaufen oder ein Grundstück erben und dann vielleicht auf diesem Grundstütz etwas zu bauen pla­nen, einen Keller ausheben, dann nicht in große finanzielle Schwierigkeiten geraten. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Hagen. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.30.46

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir sind der Meinung, dass dieser Antrag ein guter ist und deswegen auch befür-


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