Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 219

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wortet werden soll. Ich möchte aber anmerken, dass die Entschärfung von Fliegerbom­ben und so weiter im öffentlichen Sicherheitsinteresse liegt, dass dieses überwiegt und dass schon deshalb die Kostenübernahme für die Entschärfung dieser Bomben durch die Allgemeinheit vorgegeben ist. Also dass es dazu noch eines Antrags bedarf, ist schon traurig für unsere Republik. (Beifall beim BZÖ.)

Ich sehe auch nicht ein, dass ich zum Beispiel, wenn ich in die Verlegenheit kommen würde, als heute 40-Jähriger für die Überbleibsel der amerikanischen Bombenteppiche und was weiß ich alles den Kopf hinhalten soll. Ich glaube, dass dieser Antrag auch als eine Art Vergangenheitsbewältigung gesehen werden sollte, damit wir jungen Men­schen, wir Österreicher, die wir hier in diesem Land leben, entlastet werden, und des­halb ist diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 36/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

19.32.1913. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozia­len Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird (64/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.32.46

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die finanzielle Situation der Künstler und Künstlerinnen in unserem Land ist katastrophal – und damit leider auch die Kulturpolitik, die so etwas zulässt.

Wir wissen das schon länger, aber die zuständige Ministerin hat es uns nicht geglaubt. Wir haben gesagt, sie könnte ja eine Untersuchung anstellen, und die Studie, die jetzt vorliegt, beweist das. Es ist erschreckend: Ein Drittel aller Künstler und Künstlerinnen verdient weniger als 700 € im Monat – das ist weit unter der Armutsgrenze –, und die Frauen – wen wundert’s? – sogar noch weniger, nämlich unter 600 €, und das inklusive aller Nebenjobs und Nebeneinkommen.

Künstlerin oder Künstler zu sein bedeutet heute, ein fünf Mal höheres Risiko zu haben, arm zu werden, als der Durchschnitt der Bevölkerung, und das ist schon erschreckend. Was ist das für eine Kulturnation, die sich so etwas leistet? Man könnte jetzt natürlich sagen: Dann sollen sie halt mehr arbeiten! – Die Studie ergibt 52 Stunden Wochen­arbeitszeit als Durchschnitt, und das ist auch mehr, als wir uns gedacht haben. Man könnte sagen, dann sind sie vielleicht schlecht ausgebildet. – Ich kann darauf hinwei­sen, dass die Studie ergibt, dass 73 Prozent der Künstler und Künstlerinnen höchstes Ausbildungsniveau haben, nämlich ein akademisches. Also das kann es auch nicht sein.

Wie kommt es dann? – Ich kann es erklären: Wenn eine Autorin zum Beispiel drei, vier, fünf Jahre an einem Roman schreibt – und Romane sind nicht immer ein Erfolg – und selbst wenn der Roman ein Erfolg ist, dann trägt dieser einfach nicht diese lange Zeit.


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