Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 220

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Das heißt, das ist schon eine Berufsgruppe mit einem sehr unsicheren, sehr unregel­mäßigen Einkommen, wo kaum eine andere Berufsgruppe in der Richtung mithalten kann. Ohne Arbeitslosenversicherung – klar, obwohl sie ständig einzahlen. Kein Wun­der, dass diese Studie letztlich auch ergibt, dass 60 Prozent von ihnen sehr unglücklich sind, Angst wegen der Zukunft haben, Stress haben und so weiter.

Das, was wir als Gesetzgeber uns sozusagen geleistet haben, ist ein Künstler-Sozial­versicherungsfondsgesetz, und das hilft gar nichts. Das hilft ungefähr so wie ein Kopf­wehpulver, wenn man am Verhungern ist. Daher haben wir Grüne schon im Jahr 2006 ein Modell zur sozialen Mindestabsicherung von 1 100 € im Monat eingebracht. Wer weniger verdient, bekommt die Differenz sozusagen finanziert. Ich würde Sie bitten, mit uns im Ausschuss über die Verwirklichung eines solchen Gesetzes zu sprechen. Viel­leicht hat der eine oder die andere unter Ihnen auch ein Herz für Künstler. Ich hoffe es. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sacher. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.35.48

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, nach einem bewegten politischen Leben mit kantiger Kulturpolitik in einem der letzten feudalen Fürstentümer punkto Kultur, nämlich in Niederösterreich, hier im Hohen Haus auch im Kulturausschuss mitwirken zu dürfen. Ich freue mich auf die Diskussionen, und einer solchen stellen wir uns gleich heute.

Die Grünen bringen zum wiederholten Male den erwähnten Antrag ein, der zuletzt vom Kulturausschuss am 26. Februar 2008 behandelt worden ist und dort auch keine Mehr­heit gefunden hat. Wiederholung macht diesen Antrag aus meiner Sicht nicht besser. Warum? – Der Antrag der Grünen fordert die Aufhebung eines meines Erachtens gu­ten Kompromisses und den Ersatz durch eine schlechtere Reform. Das Künstler-Sozi­alversicherungsfondsgesetz wurde nämlich im Vorjahr novelliert und in wichtigen Punk­ten zum Wohle der Künstler verbessert, zum Beispiel bei den Einkommensgrenzen.

Die untere Einkommensgrenze konnte aus Verfassungsgründen nicht abgeschafft wer­den, es wurde jedoch eine Verbesserung erzielt, die durch die Berücksichtigung von Einnahmen erfolgt, die aus künstlerischen Tätigkeiten gegeben sind, wie zum Beispiel Preisgelder oder Stipendien. Damit wird die Untergrenze für den Anspruch auf den Zu­schuss zur Künstlersozialversicherung angehoben. Es wurde auch ermöglicht, Einnah­men aus nicht selbständiger Tätigkeit unter der Geringfügigkeit zu berücksichtigen, oder es wurde die Aliquotierung kurzzeitiger künstlerischer Tätigkeit berücksichtigt.

Eine weitere Verbesserung hat stattgefunden. Diese Verbesserung ergab sich aus der Möglichkeit, den Zuschuss aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds nicht nur für Pensionsbeiträge, sondern auch für Krankenversicherungs- und Unfallversicherungs­beiträge verwenden zu können.

Aber auch die Obergrenze wurde durch die Novellierung 2008 angehoben, und zwar auf knapp 20 500 €. Somit fallen mehr Künstlerinnen und Künstler als vorher unter die­se Zuschussregelung. Das war doch bereits ein Fortschritt gegenüber dem, was vorher gegeben war.

Ein Erfolg, der sicher auch dem Engagement unserer Frau Bundesministerin Dr. Clau­dia Schmied zu verdanken ist und auch dem Konsens mit dem ÖVP-Kultursprecher Morak, der hier gefunden worden ist. Ein Kompromiss wohl, aber eine deutliche Ver­besserung, die 2008 in Kraft getreten ist.

 


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