Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 226

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chung –, dass Frau sein allein genügt. Das heißt, Frauen werden oft aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, ausgeschlossen.

Was diesen Antrag anlangt: Grundsätzlich bin ich dafür, dass wir über diese Frage dis­kutieren – ob das dann genauso ausschaut, ist etwas anderes –, denn mittlerweile ist klar: Reine Absichtserklärungen nützen nichts! Wir brauchen uns das ja nur da herin­nen anzuschauen! Reines Wohlwollen und reine Absichtserklärungen, kann ich nur sa­gen – und ich glaube auch, dass einige Frauen von der ÖVP und ganz sicherlich auch von BZÖ und FPÖ die Aussage unterschreiben –, nützen nichts.

Sogar der Präsident der IPU hat gesagt, dass es nur in jenen Parlamenten, wo es ge­setzliche Regelungen gibt – entweder im Parlament oder in den Parteien –, einen ent­sprechend hohen Frauenanteil gibt.

Ganz zum Schluss möchte ich noch etwas zitieren, und zwar den Herrn Prälaten und Bundeskanzler Ignaz Seipel, der zur Einführung des Frauenwahlrechts 1917 gesagt hat:

„Doch glaube ich sagen zu müssen, daß die plötzliche Ausdehnung des Wahlrechts auf alle Frauen von Übel wäre. Es würden dadurch noch viel mehr ungeschulte ... Per­sonen in die politische Arena gerufen, als es ohnehin schon der Fall ist. Aber sollen wir den Frauen das Wahlrecht mit den Pflichten und Lasten, die es mit sich bringt, auf­bürden? Dürfen wir das tun? Gerade darin hätte sich die Ritterlichkeit der Männer zu zeigen, daß sie den Frauen das Hinabsteigen auf den politischen Kampfplatz ersparen, wie umgekehrt ja auch die Frauen den Männern die häuslichen Sorgen abnehmen.“

Keine Frage, so klingt das heute nicht mehr, dass man sagt, die Frauen sind noch nicht so weit; aber was wir immer wieder hören, ist: Die Frauen wollen ja nicht! Das ist sozu­sagen die aktuelle Antwort darauf.

Heute ist für mich der Kampf um das Frauenwahlrecht, die moderne Fassung dessen, dass es um das Menschenrecht der Repräsentanz von Frauen auch in der Politik geht. Und: Da hat es noch nie an den Frauen gelegen.

Deswegen glaube ich, dass es ein guter Vorschlag ist, das zu diskutieren. Die Frau Präsidentin lädt ja auch die Frauensprecherinnen ein; wir hatten dazu schon eine Ver­anstaltung im Palais Epstein. Es wird also Zeit, dass sich da etwas tut. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

19.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Dr. Karl. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.59.24

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dieser Antrag erstaunt mich. Erstaunlich finde ich zum Beispiel den Vorschlag, dass jede Partei, die einen Aktionsplan zur För­derung der Beteiligung von Frauen in der Politik beschließt, eine Prämie von 20 000 € erhalten soll; hingegen sollen bei Erreichung von 75 Prozent der angestrebten Ziele lediglich 10 000 € gebühren.

Für den bloßen Beschluss eines Aktionsplanes zur Frauenförderung 20 000 € zu ge­währen, halte ich für sehr großzügig. Die Zielerreichung ist anscheinend weniger wich­tig.

Noch mehr erstaunt mich aber die vorgeschlagene Änderung der Nationalrats-Wahl­ordnung. Demzufolge müssen alle Parteien auf ihren Regionalparteilisten, Landes­parteilisten und Bundesparteilisten unter den BewerberInnen zumindest 40 Prozent Frauen haben, um zur Nationalratswahl überhaupt zugelassen zu werden.

 


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