Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 230

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Auch der Vorschlag, Parteienfinanzierung und Klubförderung von einer Quote abhän­gig zu machen, ist rechtlich und moralisch wirklich bedenklich. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich sage: Jeder Abgeordnete in diesem Haus soll nicht nur hinsichtlich seiner Würde und seiner Rechtsstellung, sondern auch finanziell, ohne Unterscheidung nach seinem Geschlecht, gleich viel wert sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Einführung von Quoten-Frauen halte ich ohnehin generell für eine Schnapsidee (demonstrativer Beifall bei der FPÖ), zumal Frauen dadurch als unfähig hingestellt wer­den, weil man Ihnen unterstellt, Positionen und Mandate nur durch gesetzliche Vorga­ben erreichen zu können. (Jawohl-Rufe und Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten des BZÖ.)

Dort, wo Frauen stark und mit entsprechenden Qualifikationen auftreten, werden sie sich überall durchsetzen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Übrigens haben wir im Bereich der Frauenförderung ganz andere Probleme. Der aktu­elle Rechnungshofbericht zum Thema „Frauenförderung“ zeigt einmal mehr, dass frau­enpolitisch einige neue Weichen zu stellen sind. Aber offenbar wird hier immer wieder das gleiche Spiel gespielt, das wir von der linken Frauenpolitik schon seit Langem kennen: Im Wissen, bei relevanten Fragen keine Ergebnisse zustande zu bringen, wer­den einfach Scheindebatten geführt.

Zusammenfassend bleibt mir also nichts anderes festzustellen, als dass mit diesem vorliegenden Antrag nichts anderes geschehen soll, als dass er in die Rundablage ab­zulegen ist – und da gehört er auch hin! (Beifall bei der FPÖ.)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 73/A dem Gleichbehandlungsausschuss zu.

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Zur Information: Wenn die Brille bis zum Ende der Haussitzung hier nicht abgeholt wird, werden wir sie im Besucherzentrum bei den Portieren zur Abholung hinterlegen.

/20.14.2415. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 12 St 114/08p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer (46 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort ist niemand gemeldet. Daher brauche ich die Debatte weder zu eröffnen noch zu schließen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 46 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, ..., um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwi-


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