Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 90

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ganz Europa die Arbeitslosenzahlen steigen und die Menschen Lohndruck und den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten, ist das ein fatales Signal.“

Gerade die Schwächsten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt würden durch dieses Urteil getroffen. Darauf muss die Politik jetzt rasch reagieren. „Ich fordere, dass die betreffende Bestimmung im Ausländerbeschäftigungsgesetz schnellsten repariert wird. Der Schutz der Arbeitsplätze in Österreich darf nicht aufgrund des EuGH-Urteils er­satzlos gestrichen werden“, so Tumpel.

Der EuGH rügt in seinem Urteil, dass Österreich Firmen aus den neuen Mitgliedstaaten diskriminiert: Denn dem AMS steht vor der Eintragung solcher Gesellschaften ins Fir­menbuch eine dreimonatige Prüffrist zur Verfügung, um fest zu stellen, ob tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Der EuGH lehnt diese Feststellungsverfahren ab und schlägt Österreich ersatzweise vor, weniger einschränkende Maßnahmen zu greifen, beispielsweise Überprüfungen im Nachhinein oder eine Erhöhung der Verwaltungskontrollen. Gerade in der häufig be­troffenen Baubranche geht diese Forderung aber an der Realität vorbei. Bei einer Kon­trolle im Nachhinein sind die Firmen schon lange wieder weg. Das Urteil übersieht zu­dem völlig, dass Österreich das Recht hat Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt in An­spruch zu nehmen.

Österreich hat das Recht bis 2011 bzw. 2013 die Übergangsfristen für den Arbeits­markt gegenüber Arbeitskräften aus den neuen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Lage Österreichs in Europa und das nach wie vor beträchtliche Lohnge­fälle machen dies unbedingt erforderlich.

Die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt werden jedoch unterlaufen, wenn Arbeits­kräfte aus den neuen Mitgliedstaaten unter dem Deckmantel einer Personengesell­schaft oder GmbH am österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden. Das Ausländerbe­schäftigungsgesetz legt daher fest: Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, soll nicht nach der "äußeren Erscheinungsform des Sachverhalts" sondern nach dem "wahren wirtschaftli­chen Gehalt" beurteilt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Unterlaufen der Übergangsfristen zu verhindern und eine volle Inanspruchnah­me der Übergangsfristen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes vor Lohn­dumping und Scheinselbstständigkeit zu gewährleisten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.11.49

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Herrn Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Die vielleicht bedeutendste Wirtschaftszeitschrift der Welt, „The Economist“, titelt mit „Der Kollaps der Industrie“. Die Japaner berichten über 40-prozentige Exporteinbrüche im Jänner, und der noch am Sonntag bei uns im ORF zu Gast gewesene Chef-Volkswirt der Deut-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite