dass Sie den Gesetzestext schon vorgetragen haben; er ist relativ schwierig. Dahinter verbirgt sich aber ein ganz einfach zu reparierendes Gesetz im Sozialversicherungsbereich, das die Witwer- und Witwenpensionen betrifft, was notwendig war.
Es ist dies zwar nur eine Kleinigkeit, es betrifft eine kleine Minderheit, aber es hebt die Sicherheit der Pensionshöhe im Witwen- oder Witwerfall auf 60 Prozent an. Ich meine, das ist eine notwendige Maßnahme gewesen. Es gibt dort auch Obergrenzen, sodass das nach oben hin im Wesentlichen nicht überzogen werden kann.
Herr Bundesminister, ich bin Ihnen dankbar für alle Maßnahmen, die helfen, Pensionssysteme im Umlagebereich zu sichern, damit sich die Leute wirklich darauf verlassen können.
Wir haben gesehen – und das ist das Schmerzliche, wenn man mit den Pensionistinnen und Pensionisten redet –, dass man im Zuge dieser Weltwirtschaftskrise immer nur über die große Dramatik des Einbruchs bei den Banken diskutiert, über die Einbrüche an den Börsen und bei den Geldinstituten, aber nie wird darüber diskutiert – und das fehlt mir in Österreich –, wie sehr Menschen darunter zu leiden haben, die im Rahmen einer privaten Vorsorge jetzt dadurch enttäuscht sind, dass sie nur mehr einen Bruchteil dessen herausbekommen, was sie sich erwartet haben. Wir hoffen, dass sich die Wirtschaftslage bessert, sodass nicht amerikanische Systeme hier Einzug halten und Leute gänzlich auf ihre Zusatzpension verzichten müssen.
Herr Bundesminister, ein bisschen etwas ist in der vorherigen Diskussion untergegangen: Jugendbeschäftigung – herzlichen Dank für diese Initiative! Ich darf Ihnen berichten, durch Ihre Mithilfe ist das erste Projekt in Weiz gestartet worden, bei dem es darum geht, dass man trotz Kurzarbeit und Arbeitskrise im Autobereich und in der gesamten Stahlwirtschaft und in der Stahlproduktion Fachkräfte braucht; Fachkräfte, die umfassend ausgebildet sind, Fachkräfte, die auch bereit sind, in die Montagebetriebe des Auslandes hineinzuwachsen und zu gehen. Wir danken für die Initiative, die eingeleitet wurde. Wir können dort ein Ausbildungszentrum für Jugendliche schaffen, und zwar in der Größenordnung eines mittleren Betriebes, in dem Jugendliche, Mädchen und Burschen, zu Facharbeitern im Metallberuf ausgebildet werden, die in ihrer Region keinen Zugang zu Betrieben haben. Herzlichen Dank für diese Initiative! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten. – Bitte.
14.42
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Prinzipiell erfolgt die Kundmachung des Schutzbetrages bei Witwen-/Witwerpensionen seit 2005 durch den jeweils zuständigen Minister. Da wir jedoch die Pensionen bereits mit 1. November 2008 für das Jahr 2009 erhöht haben, und zwar um 3,4 Prozent und nicht um 3,2 Prozent, muss auch der Schutzbetrag-neu gesetzlich geregelt werden. Dies kann nicht durch Kundmachung des Ministers erfolgen. Deswegen liegen diese beiden gesetzlichen Änderungen vor. Es ist damit gesichert, dass das in allen Pensionssystemen umgesetzt wird.
Aber gestatten Sie mir zum Abschluss eine persönliche Bemerkung: In diesem Hohen Haus war ich nun sechs Jahre – ich war sechs Jahre hier, Sie hören richtig, denn ich darf mich in den Landtag verabschieden, und daher ist das meine letzte Rede hier. Die einen oder anderen werden mich noch im Gesundheitsausschuss sehen, aber die meisten wahrscheinlich nicht mehr.
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