Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 127

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich orte weiters Nachbesserungsbedarf bei der Harmonisierung der Pensionen. Auch da ist die Bundesregierung säumig, denn sie hat es verabsäumt, die entsprechenden Landeshauptleute, nämlich Häupl und den Landeshauptmann von Kärnten, an die Kandare zu nehmen, damit die Pensionshar­monisierung endlich einmal auf alle Bundesländer durchwirkt. Es geht nicht an, dass andere Bundesländer aufgrund dieser untätigen Landeshauptleute hier immer noch zahlen müssen.

Es geht nicht an, dass das Pensionsalter in Wien 57 Jahre und in Oberösterreich 59 Jahre beträgt. Das kann es nicht sein. Wir als Opposition haben in diesem Zusam­menhang neue Wege gesucht und fordern die Bundesregierung auf, mit uns in einen Dialog einzutreten.

Den nun in Behandlung stehenden Anträgen werden wir die Zustimmung erteilen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

14.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.48.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Auch ich darf, bevor ich mit meinen eigentlichen Ausführungen beginne, dir, lieber Frau Kollegin Riener, alles Gute für deine zukünftige Tätigkeit im Landtag wünschen, auch namens des BZÖ. Ich bedaure es besonders, dass durch deinen Weggang der Frauenanteil hier im Nationalrat weiter sinkt. Wir hätten es gerne gehabt, wenn du nicht nur als qualifizierte Abgeordnete, sondern auch als Frau hier in diesem Hohen Haus weiter deine Arbeit gemacht hättest. Alles Gute und herzlichen Dank für die Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jener Tagesordnungspunkt, der uns nun zur Beschlussfassung vorliegt, beendet eine Ungleichbehandlung, die es seit einigen Mo­naten gibt und die sich aus der Erhöhung der Pensionen im Herbst 2008 ergeben hat. Damals wurden die Pensionen für 1,9 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten um 3,4 Prozent erhöht. Diese Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit dem Schutzbe­trag betrifft in etwa 5 200 Personen; in erster Linie Hinterbliebene, in erster Linie Wit­wen und Witwer.

Wir stimmen natürlich dieser Korrektur zu, weil sie dringend notwendig ist und eine we­sentliche Verbesserung für Pensionistinnen und Pensionisten bringt, die diese beson­ders notwendig haben.

Ich möchte aus Anlass dieses Tagesordnungspunktes noch auf zwei Dinge hinweisen, die aus unserer Sicht höchst unsozial, höchst unfair, höchst ungerecht sind und wo die vergangene Regierung von SPÖ und ÖVP keine Änderung herbeigeführt hat und auch die jetzige Regierung keinerlei Anstalten macht, etwas zu ändern: Es gibt in Österreich 200 000 Frauen, die über 65 Jahre alt sind, die schlechtest versorgt sind, die – wenn überhaupt – eine ganz geringe Pension haben, weil sie eben zu wenig Zeiten der Er­werbstätigkeit zusammengebracht haben. Es sind aber auch sehr viele Frauen, die sich im höheren Alter von ihrem Partner getrennt haben und durch die Scheidung in ein soziales Loch fallen. Ich erwarte mir wirklich von dieser Regierung, dass sie eine Ant­wort auf diese Situation, auf dieses Problem gibt und sich nicht einfach darüber hin­wegsetzt.

Das Beispiel in Kärnten hat uns ja eine Lösung gezeigt, wo unter dem damaligen Lan­deshauptmann Jörg Haider das sogenannte Müttergeld eingeführt wurde, das gerade jenen Frauen zugute kommt, die es besonders brauchen.

 


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