Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 200

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18.53.50

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf kurz auf ein paar Redner beziehungsweise Rednerinnen eingehen und so man­ches zurechtrücken.

Frau Abgeordnete Haubner, wir haben im Ausschuss schon sehr intensiv darüber dis­kutiert, es handelt sich hier um eine schnelle rückwirkende Reparatur eines konkreten Punktes. Dass wir hier weitreichender und grundsätzlicher diskutieren müssen, ist klar, das haben wir auch gesagt. Wir planen ja eine umfassende Neuregelung beim Kinder­betreuungsgeld, und zwar auch mit dem zusätzlichen einkommensabhängigen Kinder­betreuungsgeld.

Frau Abgeordnete Musiol, wir bekennen uns zur Wahlfreiheit; ich glaube, es ist im In­teresse der Eltern, dass wir auch weiterhin drei unterschiedliche Varianten zur Verfü­gung stellen. Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass gerade die Langvariante mit den zweieinhalb Jahren plus sechs Monaten für den Partner von der überwiegen­den Zahl der Eltern eben in Anspruch genommen wird.

Wir sind gegen Zwangsbeglückung, wir sorgen dafür, dass die Familien unterstützt werden, wie sie es individuell brauchen. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich mit einer neuen Säule, nämlich 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens für ein Jahr plus zwei Monate für den Partner, wirklich auf dem richtigen Weg sind und die Eltern da­durch bestmöglich unterstützen. Und das, ohne die zwei längeren Varianten anzugrei­fen, weil die Eltern, die Familien das wirklich wollen und auch sehr rege danach fragen.

Wir sehen ja, dass es notwendig ist, bei der Zuverdienstregelung flexiblere und indivi­duellere Möglichkeiten zu schaffen; auch hier wird es den Interessen und Bedürfnissen der Familien entsprechend Regelungen geben – aber das braucht eben Zeit.

In diesem Gesamtkontext werden wir über eine Zuschussregelung und darüber, wie sie in Zukunft sein soll, diskutieren; wir werden uns auch umfassend ansehen, was hier zu tun ist, nur schaffen wir das in dieser Zeit nicht. Sie wissen selbst, was fundierte Geset­zeswerdungsprozesse an Zeit brauchen, und ich glaube, es ist im Sinne der Seriosität wichtig, sich diese Zeit zu nehmen, damit wir mit Anfang kommenden Jahres ein gutes neues Kinderbetreuungsgeld mit allem, was dazugehört, haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist uns aber auch wichtig, soziale Härtefälle zu vermeiden. Es ist wahr, dass auf den Zuschuss sehr lange keine Rückforderungen gestellt wurden. Ich möchte erwähnen, dass es immer, auch bei der Antragstellung, klar war, dass dieser Zuschuss ein Dar­lehen war. Jetzt haben wir, auch was die Information betrifft, einiges verbessert. Aber wir wollen natürlich vermeiden, dass es zu Härtefällen kommt. Deswegen ist, glaube ich, diese Regelung, diese rückwirkende Änderung jetzt mehr als gerechtfertigt; denn es werden dadurch 50 Prozent der einkommensschwachen Familien entlastet bezie­hungsweise müssen keine Rückzahlungen leisten.

Ich darf auch ein paar Anmerkungen zu dem machen, was in den letzten Jahren – Frau Abgeordnete Haubner, Sie werden sich vielleicht erinnern – an Familienleistungen – wobei Transferleistungen ja grundsichernde Elemente sind – passiert ist. Hier haben wir die Erhöhung der Familienbeihilfe, die Erhöhung des Kinderabsetzbetrages, die 13. Familienbeihilfe – gerade erst eingeführt –, Kinderbetreuungsgeld für alle, entkop­pelt von der Erwerbstätigkeit – das ist ganz wichtig für alle Familien, weil es die Er­ziehungsleistung für Kinder anerkennt; das haben Sie, Frau Abgeordnete Haubner, ja auch angesprochen –, Mehrkindzuschlag, Geschwisterstaffelung, all das!

Gerade die Grünen sagen ja immer wieder, die Familiensteuerreform und das 500-Mil­lionen-€-Paket kämen gut verdienenden Familien zugute. Ich habe es mehrfach gesagt


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