Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 252

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nicht anpassen kann, nicht anpassen will oder weil seine Kultur es nicht zulässt. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Das ist der Unterschied zwischen unserer Auffassung von Hilfe für andere und Ihrer Auffassung: Lassen wir sie alle herein, das passt schon! Dann sollen wir die armen Entwurzelten in eine neue Heimat geben. – Das geht nun einmal nicht, und daher wer­den wir diesen beiden Vorlagen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.35.06

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren, ich darf jetzt den von den Kollegen Ikrath und Maier bereits geschilderten Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kun­denschutz im WAG und BWG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die besonde­ren Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sog. ,Zwangskonvertierungen‘ vermieden werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, zu überprüfen, ob Fremdwährungskredite grundsätzlich für Verbrauchergeschäfte geeignet sind.

Außerdem wird die Bundesregierung ersucht, dafür zu sorgen, dass in Zusammen­arbeit mit den Sozialpartnern eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird, die im Bereich von Fremdwährungskrediten für Streitigkeiten insbesondere betreffend nachteilige Konvertierungen und für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tilgungsträgern zustän­dig ist, wobei hiefür entsprechende Leitlinien zu erarbeiten sind.“

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Das ist der Entschließungsantrag. Es ist unser zweiter Entschließungsantrag im Zu­sammenhang mit einem ernsthaften Versuch einiger, diesmal nicht aller Parteien des österreichischen Nationalrates, die Opfer der Finanzkrise zu schützen. Wir haben vor Monaten hier einen einstimmigen Beschluss gefasst, das Berufsbild des Finanzdienst­leistungsassistenten so zu ändern oder abzuschaffen, dass unqualifizierte Keiler nicht mehr auf schutzlose Menschen losgelassen werden können. Heute wollen wir den zweiten Schritt machen, und dieser zweite Schritt ist ganz einfach und klar: Wir müs­sen die Menschen vor Zwangskonvertierungen von Fremdwährungskrediten schützen. Das ist der entscheidende Punkt.

Was ist eine Zwangskonvertierung? – Das ist die wirtschaftlich dümmste und sozial un­zuträglichste Form, mit Fremdwährungskrediten bei einer momentan negativen Ent­wicklung der Kursverhältnisse umzugehen. Die meisten Fremdwährungskredite in Ös­terreich, endfällige Fremdwährungskredite, werden ab dem Jahr 2017 fällig. Da gibt es einmal ein Rauf und einmal ein Runter des Verhältnisses – meistens zwischen Franken und Euro. Im Herbst des vorigen Jahres hat es eine Phase der ungünstigen Entwick­lung gegeben. Statt jetzt einfach zu sagen, bis zum Jahr 2017 ist noch viel Zeit, haben


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