Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 254

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Dann haben wir ein Opferschutzpaket, und dann liegt es am Finanzminister, dieses auch umzusetzen. Ich habe mir gewünscht – und ich weiß, ich bin da nicht alleine, auch Abgeordnete anderer Fraktionen haben es sich gewünscht und eigentlich auch erwartet –, dass auf den ersten Beschluss des Nationalrates bereits spätestens Ende Jänner eine Regierungsvorlage in diesem Haus vorliegt. Der Finanzminister hat signali­siert, jetzt möglichst bald diese Regierungsvorlage – man muss schon sagen – nachlie­fern zu wollen.

Ich hoffe, dass es beim heutigen, zweiten Entschließungsantrag schneller geht. Ich kann mir vorstellen, dass wir, wenn das Finanzministerium nur annähernd in dem Tem­po arbeitet, in dem es beim Banken- und Bankerschutz gearbeitet hat, vor dem Som­mer bereits einen wirksamen Opferschutz auf gesetzlicher Grundlage im österreichi­schen Nationalrat beschließen können. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten des BZÖ.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grad­auer. – Er ist nicht anwesend.

Dann gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. 2 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


21.44.16

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege Pilz und Herr Kollege Maier, grundsätzlich ist das vollkommen klar, dass wir auch gegen Zwangskonvertierungen von Fremdwäh­rungskrediten zum jetzigen Zeitpunkt sind, aber Ihre Begründung ist grundsätzlich eine falsche: Sie gehen in Ihrer Begründung davon aus, dass es grundsätzlich zu prüfen sei beziehungsweise Banken grundsätzlich dazu anzuhalten seien, an Privatpersonen keine Fremdwährungskredite mehr zu vergeben – und das finden wir grundsätzlich falsch.

Herr Pilz, wissen Sie, Sie hätten unsere Presseaussendung fertig lesen müssen und nicht bei der Hälfte aufhören sollen. Herr Maier, Sie haben nicht in allen Punkten recht. Nehmen Sie Vorarlberg: In Vorarlberg gibt es 12 000 Grenzgänger, die ihr Geld in der Schweiz verdienen. Da fällt Ihre Argumentation des Währungsrisikos komplett weg. Die haben kein Währungsrisiko, weil sie nämlich ihren Lohn in Schweizer Franken bekom­men – und teilweise nicht nur ein Familienmitglied, sondern sogar beide. Erklären Sie heute einmal einem privaten Häuslebauer oder einem privaten Wohnungsbesitzer oder Wohnungskäufer, der heute nur 100 000 € kreditieren muss und jetzt die Möglichkeit hat, in Schweizer Franken einen Kredit aufzunehmen, wo er eine Verzinsung von unter 2 Prozent bezahlt, wohingegen ein Eurokredit zwischen 5 und 6 Prozent Verzinsung aufweist, warum er eine monatliche Mehrbelastung von 250 € im Monat eingehen soll, was er sich dann womöglich nicht mehr leisten kann!

Ich gebe Ihnen recht, dass bei den Bewertungskriterien und bei der Zusage für Fremd­währungskredite anders beraten werden muss und dem Kunden mitgeteilt werden muss, dass er nur dann einen Fremdwährungskredit bekommt, wenn er auch in der Lage ist, eine 6-prozentige Verzinsung zu finanzieren. – Da gebe ich Ihnen recht.

Aber grundsätzlich zu sagen, Privatpersonen dürfen keine Fremdwährungskredite mehr bekommen, das ist grundlegend falsch, weil auch Ihre Argumentation nicht in allen Bereichen stimmt, und dagegen verwahren wir uns. Wissen Sie, wir leben hier nicht im Kommunismus, dass man jedem zu sagen hat, was er zu tun hat und was nicht. Ich gebe Ihnen recht, dass die Aufklärung eine andere werden muss und dass


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