Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 255

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Banken bei falscher Aufklärung natürlich auch dementsprechend zur Rechenschaft ge­zogen werden müssen.

Sie können sich aber nicht hier herstellen und sagen, den Privaten wird grundsätzlich verboten, einen Fremdwährungskredit aufzunehmen. Da bin ich gespannt, was die Bauwirtschaft dazu sagen wird – speziell in Vorarlberg! (Beifall bei der FPÖ.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass der Entschlie­ßungsantrag, den Herr Abgeordneter Pilz eingebracht hat, ordnungsgemäß vorliegt und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kun­denschutz im WAG und BWG, eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungs­vorlage 45 d.B. (XXIV. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesenge­setz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassenge­setz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglo­merategesetz geändert und das Börsefondsgesetz 1993 und das Börsefondsüberlei­tungsgesetz aufgehoben werden

Durch die internationale Finanzkrise sind auch viele KreditnehmerInnen von Fremd­währungskrediten in Schwierigkeiten gekommen. Es wird daher spätestens bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf Probleme dieser Finanzierungsform Bedacht zu nehmen sein.

Endfällige Fremdwährungskredite sind nur für VerbraucherInnen geeignet, die subjektiv bereit sind, die diesem Finanzierungsmodell zugrunde liegenden Risiken (Währungs­risiko, Zinsrisiko und Risiko aus dem Tilgungsträger) zu tragen und die auch objektiv in der Lage sind, diese Risiken im Fall ihres Eintretens finanziell zu verkraften . Es muss sich also um KonsumentInnen handeln, die bewusst spekulativ handeln wollen und über ausreichende finanzielle Reserven verfügen. Da im Regelfall ein Konsument , der zur Finanzierung des Ankaufs einer Wohnung oder eines Hauses einen Kredit aufneh­men muss, keine derartige Risikobereitschaft und objektive Risikofähigkeit aufweist, sind Fremdwährungskredite als Verbraucherverträge ungeeignet. Seitens der Finanz­marktaufsicht und der Nationalbank wurde daher bereits den Banken empfohlen, keine weiteren Fremdwährungskredite zu vergeben.

Im Bereich von Unternehmenskrediten ist zumindest die umfassende Information über die bestehenden Risiken von Fremdwährungskrediten zu gewährleisten.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie das Erfordernis gesetzlicher Regelungen über die besonde­ren Kundenschutzaspekte bei Fremdwährungskrediten und Tilgungsträgern zu prüfen. Durch die Verpflichtung zu ausreichender Beratung und das Erfordernis einer Prüfung, ob ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, sollen sog. „Zwangskonvertierungen“


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