Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend datenschutzrechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle
betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 315/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (74 d.B.)
Mit der 22. StVO-Novelle wird – wie schon bei einer Reihe vorangegangener StVO-Novellen – einmal mehr nur anlassbezogen (höchstgerichtlich erzwungene klarere Rechtsgrundlage für Section Control & Co) und unsystematisch an der Straßenverkehrsordnung herumgedoktert. Grundlegende Reformschritte und eine Reihe wichtiger, seit Jahren überfälliger, teilweise auch schon seit Jahren regierungsseitig angekündigter Verkehrssicherheitsmaßnahmen bleiben auch mit der 22. StVO-Novelle unerledigt: zB bundesweit einheitlicher Strafkatalog, Entschärfung der Unfallbilanz bei jungen MopedfahrerInnen auf Basis der seit 2004 (!)im BMVIT liegenden Experteninputs, höhere Mindeststrafen für Schnellfahren wie von BM Faymann und nun auch BM Bures bereits wiederholt angekündigt, usw usf.
Der Verkehrssicherheit ebenso wie dem Ziel umwelt- und klimafreundlicherer Mobilität würde auch eine radfahrer- und fußgängerfreundliche Überarbeitung der StVO dienen.
Im Lauf der Jahre haben speziell zum Thema Radverkehr sehr viele komplizierte Regeln Eingang in die StVO gefunden, die einander teilweise sogar widersprechen, den verkehrs-, gesundheits- und umweltpolitisch förderwürdigen Radverkehr einschränken statt fördern und – wegen mangelnder Bekanntheit, Logik und Nachvollziehbarkeit für die motorisierten wie nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen – nicht im möglichen Maß zur Hebung der Verkehrssicherheit beitragen. Anstatt dieses unbefriedigenden Status Quo sollten einfache und klare Regeln für den Radverkehr angestrebt und so auch die Verkehrssicherheit gehoben werden.
Eine solche StVO-Überarbeitung ist seit Jahren überfällig. Sie ist nicht nur expliziter Inhalt der Klimastrategien von 2002 (!) und 2007 und des offiziellen Nationalen Verkehrssicherheitsprogramms 2002(!)-2010, sondern auch eine zentrale Forderung des von den Grünen seit 2002 wiederholt beantragten und auf Regierungsebene schließlich 2006 verabschiedeten Masterplans Radfahren.
Seit bald zwei Jahren liegt ein detaillierter Antrag der Grünen mit rund 30 konkreten Vorschlägen für die Verbesserung der rechtlichen Situation für Radfahren und Zufußgehen in der StVO vor.
Auch der – durchaus auch SPÖ-beschickte – Österreichische Städtebund gab bereits vor bald zwei Jahren „seiner Meinung Ausdruck, dass für eine weitere Hebung der Verkehrssicherheit in Ballungszentren und Städten entsprechende legistische Vorkehrungen in der Straßenverkehrsordnung zu treffen sind. Diese sollen vor allem Benachteiligungen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Schienenfahrzeuge beseitigen sowie einer verbesserten Verständlichkeit der Regelungen der StVO dienen.“
Nach intensiver ExpertInnenarbeit im einem Fachausschuss der FSV liegen zu Rad-Fragen seit Herbst 2008 nun auch konkrete Vorschläge des Städtebunds im BMVIT vor. Mit der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Ortsgebiet und der Sondervorrangregeln für den Radverkehr sind dabei zwei zentrale, auch höchst verkehrssicherheitsrelevante Punkte aus der jahrelangen Debatte angesprochen.
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