Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 269

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend daten­schutzrechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle

betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Ver­kehrssicherheit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 315/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (74 d.B.)

Mit der 22. StVO-Novelle wird – wie schon bei einer Reihe vorangegangener StVO-Novellen – einmal mehr nur anlassbezogen (höchstgerichtlich erzwungene klarere Rechtsgrundlage für Section Control & Co) und unsystematisch an der Straßenver­kehrsordnung herumgedoktert. Grundlegende Reformschritte und eine Reihe wichtiger, seit Jahren überfälliger, teilweise auch schon seit Jahren regierungsseitig angekündig­ter Verkehrssicherheitsmaßnahmen bleiben auch mit der 22. StVO-Novelle unerledigt: zB bundesweit einheitlicher Strafkatalog, Entschärfung der Unfallbilanz bei jungen Mo­pedfahrerInnen auf Basis der seit 2004 (!)im BMVIT liegenden Experteninputs, höhere Mindeststrafen für Schnellfahren wie von BM Faymann und nun auch BM Bures bereits wiederholt angekündigt, usw usf.

Der Verkehrssicherheit ebenso wie dem Ziel umwelt- und klimafreundlicherer Mobilität würde auch eine radfahrer- und fußgängerfreundliche Überarbeitung der StVO dienen.

Im Lauf der Jahre haben speziell zum Thema Radverkehr sehr viele komplizierte Re­geln Eingang in die StVO gefunden, die einander teilweise sogar widersprechen, den verkehrs-, gesundheits- und umweltpolitisch förderwürdigen Radverkehr einschränken statt fördern und – wegen mangelnder Bekanntheit, Logik und Nachvollziehbarkeit für die motorisierten wie nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen – nicht im möglichen Maß zur Hebung der Verkehrssicherheit beitragen. Anstatt dieses unbefriedigenden Status Quo sollten einfache und klare Regeln für den Radverkehr angestrebt und so auch die Verkehrssicherheit gehoben werden.

Eine solche StVO-Überarbeitung ist seit Jahren überfällig. Sie ist nicht nur expliziter In­halt der Klimastrategien von 2002 (!) und 2007 und des offiziellen Nationalen Verkehrs­sicherheitsprogramms 2002(!)-2010, sondern auch eine zentrale Forderung des von den Grünen seit 2002 wiederholt beantragten und auf Regierungsebene schließlich 2006 verabschiedeten Masterplans Radfahren.

Seit bald zwei Jahren liegt ein detaillierter Antrag der Grünen mit rund 30 konkreten Vorschlägen für die Verbesserung der rechtlichen Situation für Radfahren und Zufuß­gehen in der StVO vor.

Auch der – durchaus auch SPÖ-beschickte – Österreichische Städtebund gab bereits vor bald zwei Jahren „seiner Meinung Ausdruck, dass für eine weitere Hebung der Ver­kehrssicherheit in Ballungszentren und Städten entsprechende legistische Vorkehrun­gen in der Straßenverkehrsordnung zu treffen sind. Diese sollen vor allem Benachteili­gungen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Schienenfahrzeuge beseitigen sowie einer verbesserten Verständlichkeit der Regelungen der StVO dienen.“

Nach intensiver ExpertInnenarbeit im einem Fachausschuss der FSV liegen zu Rad-Fragen seit Herbst 2008 nun auch konkrete Vorschläge des Städtebunds im BMVIT vor. Mit der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Ortsgebiet und der Sonder­vorrangregeln für den Radverkehr sind dabei zwei zentrale, auch höchst verkehrssi­cherheitsrelevante Punkte aus der jahrelangen Debatte angesprochen.

 


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