Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 277

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den. – In Zusammenarbeit mit den Medien ergibt sich daraus auch ein weiterer Service für die Bürgerinnen und Bürger.

Positiv sehe ich auch die Bestimmungen betreffend den Datenschutz: Daten dürfen nur für Zwecke der Verwaltungsverfahren verwendet werden, alle anderen sind unkenntlich zu machen beziehungsweise zu löschen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass die vorgesehenen Än­derungen der Straßenverkehrsnovelle zur Sicherheit auf Österreichs Straßen beitragen werden und damit dem Schutz unserer Bevölkerung dienen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.47.31

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle wollen ein hohes Maß an Verkehrs­sicherheit, bloß wird es null Verkehrsunfälle nicht geben – dazu müssten wir, so meine ich, die Verkehrsmittel insgesamt verbieten.

Zur Umsetzung von Verkehrssicherheit ist es aber auch notwendig, dass es Kontrollen gibt, und mit diesem Gesetz reagieren wir nicht nur auf zwei Erkenntnisse des Verfas­sungsgerichtshofes, sondern legen auch einige neue Dinge fest, die es ermöglichen, die Geschwindigkeitsüberwachung auf neue und bessere Weise durchzuführen und die automatisierte Abstandsmessung zu erneuern.

Wichtig dabei ist, dass die personenbezogenen Daten entsprechend geschützt werden, und wichtig ist auch, dass bei der automatisierten Abstandsmessung diese, was die Kameras betrifft, nur dort eingesetzt wird, wo einer besonderen Gefahrensituation be­gegnet werden muss.

Ich glaube, dass dieses Gesetz durchaus eine Mehrheit und Ihre Unterstützung finden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48


22.48.30Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 74 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend datenschutzrechtliche Sanie­rung der 22. StVO-Novelle.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 


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