Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 278

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend einfache und klare Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

22.50.1624. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (34 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (73 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.50.38

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die vorliegende Novellierung des Schifffahrtsgesetzes ist notwendig, weil es eine Verpflichtung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 über tech­nische Vorschriften für Binnenschiffe in nationales Recht gibt.

Ziel dieser Novellierung ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Neufas­sung der Schiffstechnikverordnung geschaffen werden – der Entwurf dazu ist ja derzeit in Begutachtung.

Die Harmonisierung der EU-Vorschriften und der Regelungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt soll gleiche technische Vorschriften für das gesamte zusam­menhängende Netzwerk der Wasserstraßen am gesamten europäischen Kontinent bringen. Fahrzeuge müssen demnach nicht mehr mit mehreren Zulassungsurkunden ausgestattet sein, eine in- beziehungsweise ausländische Zulassung berechtigt zur Fahrt auf österreichischen Gewässern.

Im Gegenzug ist im Rahmen der Uferstaatskontrolle eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften jederzeit für jede zuständige Be­hörde möglich.

Insgesamt ist zu sagen, dass diese und andere Neuerungen nicht nur mehr Rechts­sicherheit für alle am Wasserstraßenverkehr Beteiligten mit sich bringen, sondern auch fairere Wettbewerbsbedingungen und eine Vereinfachung für die Anwender. – Aus die­sem Grund ist diese Novellierung zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.52.27

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Ich freue mich ganz besonders, denn Herr Bundes­minister Hahn ist selbst Segler. Dass er jetzt genau zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend ist, zeigt natürlich, wie stark er sich bezüglich der Schifffahrt engagiert.

Ich möchte aber zuerst noch, Frau Präsidentin, auf die Frage der allfälligen Teilung von Tagesordnungen, wenn eine Sitzung zu lang wird, zu sprechen kommen und noch ein­mal Folgendes in Erinnerung rufen: Wir hatten schon einmal die Diskussion, ob wir nicht vielleicht Tagesordnungspunkte, bei denen es nur Proredner gibt, so einteilen,


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