dass je Fraktion einer redet und die anderen ihre Redemanuskripte im Protokoll deponieren. – Das würde dann wenigstens ein wenig Zeit sparen.
Ich denke, dass wir heute bei der Beschlussfassung zu diesem Gesetz feststellen können, dass das ein geradezu idealer Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ist. Die Richtlinie – wir setzen ja eine Richtlinie der Europäischen Union um – zeigt, dass die Frage der Überprüfung von Schiffen oder die Frage von grenzüberschreitendem Verkehr dieser Schiffe vereinfacht wird, zum Beispiel sind nicht mehr so viele Zulassungen erforderlich.
Das zeigt wieder einmal, dass es auch vonseiten Brüssels möglich ist, die Bürokratie zurückzudrängen und die Geschichte einfacher und somit auch kostengünstiger zu machen. – Somit bleibt mir nur zu empfehlen, zuzustimmen.
Lassen Sie mich noch ein Wort sagen, wenn wir schon über Schifffahrt reden: Künftighin sollte auch im Rahmen der Verkehrspolitik die Frage von Wasserstraßen und die Frage des Ausbaus der Donau eine Rolle spielen, sehr wohl unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, eine Verbesserung, was die Auslastung des Gütertransportes auf dem Wasser anlangt, wäre aber sicherlich sinnvoll und sollte von uns auch engagierter betrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.)
22.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
22.54
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Besitzer sowohl eines nationalen als auch eines internationalen Schifffahrtspatents (Abg. Großruck: He!) – ja, und da ich darüber hinaus aus dem schönen Donaumarkt Aschach an der Donau komme, also quasi der geborene Donauschiffer bin, ist es mir ausnahmsweise einmal eine Freude, hier über eine EU-Richtlinie sprechen zu können, die wirklich Sinn macht. Ich spreche speziell zwei Themen an.
Erster Punkt, die freie Behördenwahl für Sportfahrzeuge: Es macht natürlich Sinn, dass ein Wiener, der ein Sportboot in Oberösterreich liegen hat, dieses für die technischen Überprüfungen nicht durch das gesamte Bundesgebiet hin- und herführen muss, sondern dass er das dann beispielsweise auch in Oberösterreich überprüfen lassen kann. – Das ist gut für den Tourismus, das ist gut für die Umwelt.
Das zweite Thema ist die Uferstaatskontrolle: Diese gibt unseren Schifffahrtsaufsichtsorganen wirklich die Möglichkeit, ordentlich und richtig zu prüfen, also nicht nur die Papiere zu kontrollieren, sondern auch zu überprüfen, ob die technischen Voraussetzungen, die in den Papieren stehen, bei den jeweiligen Schiffen wirklich genau so eingehalten werden.
Diese EU-Richtlinie sorgt für mehr Sicherheit, und mehr Sicherheit auf der Wasserstraße, die ohnehin schon sehr sicher ist – bei den Folgekosten von Unfällen 178-mal sicherer als Lkws, noch 12-mal sicherer als die Bahn –, ist etwas wirklich Gutes! – Wir werden zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
22.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minuten freiwillige Redzeitbeschränkung. – Bitte.
22.56
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Diese Änderung beim Schifffahrtsgesetz ist, wie gesagt, die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
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