Hochschulplans, wie er dem Regierungsprogramm für die XXIV. Legislaturperiode entspricht, Berücksichtigung finden.
Folgende weitere Aspekte von Planung in gesundheitspolitischer und hochschulpolitischer Hinsicht sollten Berücksichtigung finden:
Auswirkungen auf die Einzugsgebiete und verfügbaren Lehrkrankenanstalten der anderen Medizinischen Universitäten und deren Verträge mit Lehrkrankenanstalten;
Auswirkungen einer weiteren Universitätsklinik auf den österreichischen Strukturplan Gesundheit, einschließlich der Verteilung der Gastpatienten und des finanziellen Ausgleichs zwischen den Bundesländern;
Erfordernisse der human- und zahnmedizinischen Versorgung in Österreich und
erforderliche Mittel für die Errichtung und den Dauerbetrieb einer vierten öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität sowie der räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten für eine solche.
Im Falle des Bedarfs eines weiteren Standorts einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität sollte die Bundesregierung in der Folge mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz in Verhandlungen treten.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Studienplätze und Ausbildungskapazitäten sowie Ärztebedarf, unter Berücksichtigung der Sicherung der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) im Interesse der Studierenden mit österreichischen Reifeprüfungszeugnissen, unter Berücksichtigung der Erstellung des Österreichischen Hochschulplans und der als wesentlich erscheinenden Aspekte in gesundheitspolitischer Hinsicht die erforderliche Zahl an Studienanfänger-Plätzen in human- und zahnmedizinischen Studienrichtungen in Österreich bis zum Jahr 2025 zu erheben.
Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Notwendigkeit eines weiteren Standortes mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Verhandlungen zu treten.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mag. Muttonen. – Bitte.
23.30
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute CEEPUS II, ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austausches auf dem Gebiet der Hochschulbildung in Zentraleuropa.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite