Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 292

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Hochschulplans, wie er dem Regierungsprogramm für die XXIV. Legislaturperiode ent­spricht, Berücksichtigung finden.

Folgende weitere Aspekte von Planung in gesundheitspolitischer und hochschulpoliti­scher Hinsicht sollten Berücksichtigung finden:

Auswirkungen auf die Einzugsgebiete und verfügbaren Lehrkrankenanstalten der an­deren Medizinischen Universitäten und deren Verträge mit Lehrkrankenanstalten;

Auswirkungen einer weiteren Universitätsklinik auf den österreichischen Strukturplan Gesundheit, einschließlich der Verteilung der Gastpatienten und des finanziellen Aus­gleichs zwischen den Bundesländern;

Erfordernisse der human- und zahnmedizinischen Versorgung in Österreich und

erforderliche Mittel für die Errichtung und den Dauerbetrieb einer vierten öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität sowie der räumlichen und zeitlichen Gegebenhei­ten für eine solche.

Im Falle des Bedarfs eines weiteren Standorts einer öffentlich-rechtlichen Medizini­schen Universität sollte die Bundesregierung in der Folge mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz in Verhandlungen treten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung unter der Hauptverantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, unter Berücksichti­gung von wissenschaftlichen Bedarfsstudien für human- und zahnmedizinische Stu­dienplätze und Ausbildungskapazitäten sowie Ärztebedarf, unter Berücksichtigung der Sicherung der Position Österreichs gegenüber der EU im Bereich Hochschulzugang Human- und Zahnmedizin (Moratorium) im Interesse der Studierenden mit österrei­chischen Reifeprüfungszeugnissen, unter Berücksichtigung der Erstellung des Öster­reichischen Hochschulplans und der als wesentlich erscheinenden Aspekte in ge­sundheitspolitischer Hinsicht die erforderliche Zahl an Studienanfänger-Plätzen in hu­man- und zahnmedizinischen Studienrichtungen in Österreich bis zum Jahr 2025 zu erheben.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Notwen­digkeit eines weiteren Standortes mit dem Land Oberösterreich hinsichtlich einer Er­richtung einer öffentlich-rechtlichen Medizinischen Universität in Linz unter der Haupt­verantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung in Verhandlungen zu treten.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mag. Muttonen. – Bitte.

 


23.30.24

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute CEEPUS II, ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austausches auf dem Gebiet der Hochschulbildung in Zentraleuropa.

 


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