Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 309

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


0.13.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Initiativantrag geht es um zwei neue Zielbestim­mungen im Landwirtschaftsgesetz, doch eigentlich ist das eine Anpassung an Heraus­forderungen, vor denen wir nicht nur in Österreich, sondern in einem globalen Maßstab stehen. Ich erinnere an die Millenniumsziele: Wir haben das Ziel, den Hunger in der Welt zu halbieren, haben aber gleichzeitig keine Strategie, wie wir das umsetzen.

Es gibt jedoch eine Landwirtschaftsmethode, nämlich den biologischen Landbau, die gerade im internationalen Kontext, aber auch in Österreich eine Erfolgsgeschichte ist und ein Lösungskonzept für die Lebensmittelproduktion des 21. Jahrhunderts darstellt. In ihrem Kern ist eigentlich das die Herausforderung und das Thema der Diskussion, der wir uns stellen sollten, nämlich: Welchen Stellenwert geben wir dieser Landwirt­schaftsmethode? – Wir meinen, es ist Zeit, das gemeinsam zu diskutierten.

Ein neues Leitbild bedeutet nicht, dass die andere Landwirtschaft auf einmal schlecht ist, sondern dass man Forschung und Entwicklung konkret in eine Richtung vorantreibt, nämlich in Richtung einer biologischen Intensivierung, die das Ziel hat, unter bestmögli­chen Bedingungen auf der einen Seite Klimaschutz zu betreiben und auf der anderen Seite hochwertige und beste Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten zu erzeugen.

Selbstverständlich ist der biologische Landbau auch ein soziales Modell, es geht dabei um Arbeitsplätze im ländlichen Raum, und zwar um qualifizierte und zukunftsfähige Ar­beitsplätze.

Die Intention dieses Initiativantrages ist eben auf der einen Seite genau diese Zielbe­stimmung und – daran gekoppelt – auch die Frage der Gentechnikfreiheit der Lebens­mittelproduktion, nämlich indem in Österreich auf die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut verzichtet wird.

Eine Zielbestimmung ist ja eine Absichtserklärung und entspricht dem, was wir in den letzten zehn Jahren praktisch vollzogen haben – bei dieser Gelegenheit danke ich auch dafür.

Wir haben angesichts des „Anschlags“ der EU-Kommission, unsere bisherigen Gen­technikanbauverbote zu kippen, am Rande des Plenums auch über einen gemeinsa­men Antrag diskutiert. Wir werden sehen, welche Entscheidungen am Montag im Rah­men des Umweltministerrates fallen, aber eines ist sicher: Mit unserem gemeinsamen Antrag, den wir heute hier eingebracht haben, machen wir klar, dass das österreichi­sche Parlament die Linie, den gentechnikfreien Anbau in Österreich zu sichern, weiter unterstützen wird. – Ich glaube, inzwischen wäre auch das ein Punkt, den wir in die Zielbestimmungen unseres Landwirtschaftsgesetzes hineinformulieren sollten.

Noch zwei, drei Anmerkungen zur Frage, wodurch der Biolandbau auch im Klima­schutz relevante Ergebnisse erzielt: Das ist klarerweise durch eine CO2-Einsparung der Fall, durch den Wasserschutz, und es ist eine Art der Kreislaufwirtschaft, die einen Beitrag zum Artenschutz und zur biologischen Vielfalt leistet.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir das im Ausschuss konstruktiv weiter diskutieren werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Kollege Mag. Gaßner. – Bitte.

 


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