Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 325

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90 bis 120 Millionen wert wäre, dann setzt er die 60 Millionen in den Sand, und das unter Mittäterschaft der sogenannten Aufsicht! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn Sie jetzt nicht schön langsam verstehen, dass hier kontrolliert werden muss, dann haben Sie ein Problem. Dieser Antrag weist darauf hin – lösen Sie das Problem in Ihren Reihen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

1.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 286/A dem Verfassungsausschuss zu.

01.09.4837. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 68/2008, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. Nr. 54/2008, das Emissionsschutzgesetz für Kessel­anlagen, BGBl. Nr. 150/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 84/2006, das Mineralrohstoffgesetz, BGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006, und das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 2/2008, geändert werden (Erste Energieeffizienznovelle 2008) (296/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 37. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 3 Minu­ten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


1.10.15

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir wissen, wir sind nach Kyoto verpflichtet, 13 Prozent an Treibhausgasemissionen in den Jahren 2008 bis 2012 gegenüber 1990 einzusparen. Bis 2007 lagen wir aber bei einem Plus von 11 Prozent. Und wir wissen auch, dass CO2-Ausstoß, CO2-Reduktion in direk­tem Zusammenhang mit dem Energieverbrauch oder eben der Reduktion des Energie­verbrauchs steht. Daher ist es auch im Sinne des Klimaschutzes eine Pflicht, sorgsam mit Energie umzugehen, effizient mit Energie umzugehen, auch, um Ressourcen zu schonen.

Auch der Achte Umweltkontrollbericht schlägt eine Steigerung der Energieeffizienz vor. Wir Grüne haben ein umfassendes Klimaschutzpaket vorgeschlagen und heute einge­bracht, in dem die Energieeffizienz ein wesentlicher Baustein ist.

Einer der Hauptemittenten von Treibhausgasemissionen neben dem Verkehr ist die In­dustrie. Daher sehen wir die Aufnahme der Energieeffizienz als Kriterium in das Be­triebsanlagenrecht vor. Betriebsanlagen sollen nur dann genehmigt werden können, wenn sichergestellt ist, dass die Energie, die dort eingesetzt wird, effizient verwendet wird, wenn ein Energieeffizienzkonzept zur Genehmigung vorgelegt wird, das Angaben enthält über die Energieverwendung in der Anlage, über die Verwendung der Energie, die in der Anlage anfällt, und auch eine Darstellung jener Maßnahmen, die gesetzt wer­den, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad der Anlage zu erreichen.

 


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