1919 und 1920 auch Finanzminister in Österreich war, hat gesagt: Die Krise ist das Ende einer Entwicklung!
Was heißt das, wenn wir jetzt am Ende einer Entwicklung stehen? Wie wollen wir, dass es weitergeht? Wie wollen wir denn, dass sich Österreich, Europa, die Welt weiterentwickelt? – Wir stehen am Ende eines Weges der Liberalisierung und der Deregulierung. Und was ist deren Ergebnis? – Wir erleben nicht eine Krise, wir erleben ein Bündel von Krisen, meine Damen und Herren. Ein Bündel von Krisen! Wir haben die Finanz- und Wirtschaftskrise, wir haben die Klimakrise, die Energiekrise gepaart mit vielen sozialen Problemen. (Ruf bei der ÖVP: Die Krise der Grünen!) Und jetzt geht es darum, entsprechende Regeln einzuführen. Es geht letztendlich auch darum, ökologische, soziale und ökonomische Leitplanken einzuziehen. Eine wichtige und zentrale Antwort in dieser Hinsicht ist die ökologisch-soziale Steuerreform. (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren, eine ökologisch-soziale Steuerreform bedeutet Aufkommensneutralität, bedeutet Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, bedeutet die Entlastung des Faktors Arbeit, und es geht auch darum, den Energieverbrauch in eine richtige Richtung zu lenken. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut bestätigt, dass das der richtige Weg ist. Auf dem sollen wir uns möglichst schnell aufmachen. Dass es geht, haben andere Länder wie Norwegen, Dänemark und Finnland schon vorgezeigt. Das heißt, dass wir hier in der Folge auch den richtigen Schritt machen sollten.
Herr Finanzminister, dieser Reform fehlt der Weitblick, fehlt der Mut, und eigentlich wäre es längst an der Zeit, genau jetzt in die Zukunft zu schreiten, mit Mut und mit Weitblick. (Beifall bei den Grünen.)
12.56
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt. Infolge seines Umfanges wird Ihrem Wunsch nach Vervielfältigung und Verteilung entsprochen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (54 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009), in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (124 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 7 lautet § 4a Z. 3 lit. b:
„b) Geld an
Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 oder
vergleichbare ausländische Körperschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, deren ausschließlicher
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